Lebensgefährliche Attacke Wuppertaler (35) soll Bruder Messer zwischen die Rippen gestoßen haben
Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seinen Bruder angegriffen und ihm mit einem 24 Zentimeter langen Küchenmesser in den Rücken gestochen zu haben.
Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Freitag ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Zu Beginn des Prozesses kam es direkt zu Verzögerungen, weil das Opfer nicht erschienen war. Auch der Versuch, den Mann von der Polizei holen zu lassen, gelang nicht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im März des vergangenen Jahres seinen Bruder angegriffen und ihm mit einem 24 Zentimeter langen Küchenmesser in den Rücken gestochen zu haben. Das Messer sei etwa drei Zentimeter tief in den Rücken und in den Raum zwischen Lunge und Rippen eingedrungen. Dadurch drang Luft in den Zwischenraum ein, was den linken Lungenflügel kollabieren ließ. Ohne Behandlung hätte das tödlich ausgehen können.
Zu den Vorwürfen wollte der Angeklagte sich nicht äußern. Als nächstes hätte das Gericht seinen Bruder, das Opfer, anhören wollen. Doch der war nicht erschienen. Die Richterin bat telefonisch die Polizei, die in den Akten angegebene Adresse des Mannes aufzusuchen und ihn gegebenenfalls ins Gericht zu bringen. Doch die Beamten wurden nicht fündig. Nach Angaben des Verteidigers hält sich der Bruder in Salzburg auf.
Das Gericht hörte dann eine Gerichtsmedizinerin an, die von der Polizei gebeten worden war, die Verletzungen zu analysieren. Sie hatte Fotos der frischen Wunden erhalten, denn aus Düsseldorf anzureisen, hätte keinen Sinn gehabt: „Ich hätte nur eine vernähte Wunde gesehen.“
Das Aussehen der frischen Wunden passe zu einem Messerstich, erklärte die Fachfrau: „Das sind glatte Wundränder, das lässt auf ein schärferes Instrument schließen.“ Die Wunde passe auch zu dem Messer, das auf dem Sofa der Wohnung gefunden wurde. Ob die Verletzung auch durch einen Sturz auf einen Glastisch verursacht sein könne, fragte die Richterin. „Dann gäbe es rund um die Wunde auch Abschürfungen“, sagte die Gerichtsmedizinerin. Das sei nicht der Fall.
Einen anderen Gegenstand, der die Wunde verursacht haben könne, habe sie auf Fotos der Wohnung nicht gesehen. Und dass sich jemand die Verletzung selbst zufügen könne, hält sie aufgrund des Winkels für unwahrscheinlich. Eine längere Diskussion folgte der Frage des Verteidigers, ob das Opfer auch „in das Messer gefallen“ sein könnte. Dafür müsse das Messer fixiert gewesen sein, war die Antwort. Ob eine Fixierung auch in einer Sofaritze möglich sei, war die Nachfrage. „Im Zweifel müsste man es ausprobieren“, sagte die Gerichtsmedizinerin.
Der Prozess soll jetzt am 4. November fortgesetzt werden, dazu soll der geschädigte Bruder eine neue Ladung erhalten. kati