Klage zurückgewiesen Gericht bestätigt Rauswurf von nacktem Karnevalsprinzen

Wuppertal · Nachdem der junge Mann gegen seinen Rauswurf geklagt hatte, hat das Amtsgericht nun gegen ihn entschieden. Ein positiver Abschied bleibt ihm verwehrt.

Nach der Entscheidung des Amtsgericht durften die Wuppertaler Karnevalisten ihrem Prinzen nach dem Auftauchen von Nacktfotos kündigen.

Foto: dpa/dpa, cas htf olg

Die Wuppertaler Karnevalisten durften ihrem Prinzen nach dem Auftauchen von Nacktfotos kündigen. Das hat das Wuppertaler Amtsgericht am Freitag entschieden und die Klage des Manns zurückgewiesen. Eine Begründung lieferte das Gericht zunächst nicht: Diese soll zuerst den Streitparteien zugestellt werden.

Der Karnevalsprinz war zum Ende der vergangenen Session fristlos rausgeworfen worden: „Du bist im Prinzen-Ornat in unmöglicher, schamverletzender, fast pornografischer Pose und damit eines Prinzen der Stadt Wuppertal unwürdiger Art abgebildet, deine Amtszeit ist mit dem heutigen Tag, dem 8. März, beendet“, hieß es in dem Kündigungsschreiben.

Der Prinz sah seine Ehre befleckt: Nicht er habe die intimen, kompromittierenden Fotos verbreitet, sondern jemand anders. Den Rauswurf wollte er nicht auf sich sitzen lassen und klagte.

„Es geht meinem Mandanten darum, festzustellen, dass er zu Unrecht als Prinz abgesetzt worden war“, hatte sein Anwalt begründet. Die Session sei zwar längst abgelaufen, aber er wolle in die karnevalistischen Annalen nicht als unwürdiger, entlassener Prinz eingehen, sondern wie seine Vorgänger positiv gewürdigt werden.

Dass er die Fotos selbst aufgenommen und an seinen Ex-Freund geschickt hatte, bestritt der Prinz nicht. Vier Fotos waren dem Präsidenten des Wuppertaler Karnevals anonym zugesandt worden. Der unterlegene Prinz kann gegen die Entscheidung von Richter Daniel Blümchen-Schrill noch Rechtsmittel einlegen.

(dpa)