Pandemie Corona-Einschränkungen: Gericht lehnt Klage eines Wuppertalers ab

Wuppertal · Im Eilverfahren ist eine Klage aus Wuppertal abgelehnt worden. Es geht um die Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Die Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gelten auch für depressive Menschen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und die Klage eines Wuppertalers im Eilverfahren abgewiesen (Az.: 13 B 1899/20.NE). Der Antragsteller hatte geltend gemacht, er sei an einer Depression erkrankt und zwingend auf seine sozialen Kontakte angewiesen.

In der Vergangenheit habe er regelmäßig zwei Freundinnen in der Öffentlichkeit getroffen. Dies sei ihm nun nicht mehr möglich, weil alle drei in unterschiedlichen Haushalten lebten. Dadurch drohe ihm eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands. Als allein lebende Person werde er durch die Regelung zudem benachteiligt.

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Die Richter folgten dem nicht. Die Beschränkungen seien nach vorläufiger Prüfung trotz des Grundrechtseingriffs rechtmäßig. Außerdem dürfe sich der Kläger mit seinen Freundinnen daheim treffen. Solange sie keine Party feierten, sei dies nicht verboten, obwohl innerhalb des eigenen Hausstands eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestehe.

(dpa)