Nebenklage Prozess um Gucci-Bande: Anwalt darf Rechte des Opfers vertreten
Wuppertal · Das Landgericht will den Verteidigern im Prozess gegen zwei 14-jährige Mitglieder der Gucci-Bande rechtliches Gehör gewähren. Das hatten diese bei der Frage zur Zulassung der Nebenklage verlangt.
Die Jungen sind angeklagt, einen 70-Jährigen attackiert zu haben. Strittig ist die Frage, ob der Angriff Ursache einer Hirnblutung ist, die den 70-Jährigen zu einem Pflegefall gemacht hat. Bei einem Zusammenhang würde die Tat als „schwere Körperverletzung“ härter bestraft. Und nur bei schwerer Körperverletzung ist in Jugendprozessen die Nebenklage zulässig.
Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, dagegen hatte der Anwalt der Familie Beschwerde eingelegt. Das Landgericht gab ihm Recht, jetzt darf der Anwalt die Rechte des Opfers im Prozess vertreten.
Die Verteidiger hatten gerügt, dass sie sich dazu nicht äußern konnten. Jetzt sollen sie ihre Argumente schriftlich einreichen. Dann wird das Landgericht erneut entscheiden. Der eigentliche Prozess ging derweil weiter. Weil aber eventuell der erste Prozesstag wiederholt werden muss, da der Nebenklageanwalt nicht dabei war, hat das Gericht drei weitere Termine bis in den Dezember festgelegt.