Gericht Enkel: „Ich hätte ihn um den Finger gewickelt“

Wuppertal · Der Enkel widerspricht den vermuteten Motiven für die Tötung seiner Großeltern.

Das Ehepaar Springmann war tot in seinem Haus aufgefunden worden.

Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

Wenn sein Großvater wütend auf ihn gewesen wäre, hätte er ihn mit Charme wieder beruhigt. Das erklärte der Enkel (29) des getöteten Springmann-Ehepaars am Freitag vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dort sagte er im zweiten Prozess um die Tötung seiner Großeltern erneut als Zeuge aus.

Der 29-Jährige ist in Wuppertal für die Tötung seiner Großeltern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sein mit ihm angeklagter Geschäftspartner (48) wurde freigesprochen. Gegen ihn verhandelt jetzt das Düsseldorfer Landgericht erneut, weil der Freispruch aufgehoben und das Verfahren nach Düsseldorf verwiesen wurde. Dabei wird zudem der Vorwurf eines illegalen Waffenkaufs verhandelt. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

Laut Anklage sollen der Enkel und sein Geschäftspartner das Ehepaar getötet haben, weil der Enkel fürchtete, die reichen Großeltern würden ihre finanzielle Unterstützung einstellen und ihn enterben. Grund dafür soll gewesen sein, dass der Enkel nicht, wie die Großeltern annahmen, studierte und er ihr Geld nicht sinnvoll anlegte, sondern ausgab. Der Enkel hat die Tat bestritten und auch, dass diese Meinungsverschiedenheiten zu einem Zerwürfnis geführt hätten.

Der Vorsitzende Richter in Düsseldorf fragte am Freitag den Enkel, wie er auf den von der Staatsanwaltschaft vermuteten Wutanfall seines Großvaters reagiert hätte. „Ich hätte ihn in meiner charmanten Art und Weise um den Finger gewickelt, wie ich das seit Jahren gemacht habe“, erklärte der Enkel.

„Mein Großvater hätte drei Tage später alles vergessen“

„All das, was ein Motiv sein könnte, hat nicht stattgefunden“, betonte er. Dem Vorwurf des beendeten Studiums hätte er widersprochen: „Ich hätte gesagt: ,Das stimmt nicht, ich bringe dir die Unterlagen.’ Mein Großvater hätte drei Tage später alles vergessen.“

Gericht und Staatsanwaltschaft befragten den Enkel noch zu etlichen Details seiner Aussage: Ob seine Schwägerin ein Telefonat mit dem Geschäftspartner mitbekommen hat, wie viel der Geschäftspartner verdiente, wann er bei einer Fahrt am Tattag umkehrte, ob er an der Tankstelle stoppte, ob er dabei rauchte, ob beim Besuch der Großeltern das Einfahrtstor offenstand, ob die Großeltern Fremde ins Haus gelassen hätten.

Der Staatsanwalt warf ihm dabei vor: „Es gibt immer kleine Details, die nicht zueinander passen.“ Der Enkel widersprach, versicherte er erinnere sich an die Gespräche, die Bruder und Schwägerin vergessen hatten, und erläuterte, warum sich scheinbare Widersprüche auflösen.

Die Befragung des Enkels ist eventuell immer noch nicht zu Ende. Wenn Prozessbeteiligte es wünschen, kann er noch zu Telefonaten befragt werden, die er aus dem Gefängnis heraus auf einem illegal beschafften Handy führte. Die Protokolle der Gespräche gingen jetzt an die Prozessbeteiligten.