Verbrauchertipp Der Verbraucherschutz gibt Tipps für schadloses Böllern
In diesem Jahr ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften.
Deshalb ist es ratsam, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß an die Bedienungsanleitung zu halten, so die Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Nur zugelassene
Ware kaufen
Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer, dem CE-Zeichen und an der Kennnummer der Stelle, die beim jeweiligen Hersteller über die Qualitätssicherung wacht. Die ersten vier Ziffern der Kennzeichnung geben die Stelle an, die geprüft hat. „0589“ etwa steht für die BAM; die spanische Prüfstelle LOM hat „0163“. Die Registriernummer „0589 - F2 -1234“ bedeutet als Beispiel, dass die BAM geprüft hat, das Feuerwerk für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist (F2) und die fortlaufende Nummer „1234“ trägt.
Produkte ohne
Prüfnummer meiden
Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und in der Nacht zu Neujahr im Freien abgebrannt werden.
Warnung vor illegaler
Ware aus dem Ausland
Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen werden häufig auf Trödelmärkten angeboten, finden sich bisweilen aber auch in Geschäften. Produkte ohne Prüfnummer stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten.
Bedienungsanleitung
unbedingt befolgen
Die Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet werden. Zur Sicherheit ist beim Abfackeln ein Eimer Wasser oder ein Feuerlöscher bereitzuhalten. Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten mit Wasser übergossen und anschließend in der grauen Restmülltonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten. Kinder sind von Feuerwerkskörpern fernzuhalten.
Bei Unfällen
Versicherung einschalten
Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen kommt hingegen die Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden.