Stadt erklärt die Absperrung Ist diese Ziegelmauer in der Viehhofstraße einsturzgefährdet?
Elberfeld · Ein Leser, der sich an die WZ-Redaktion gewandt hat, vermutet, dass die Stadt Wuppertal eher Autos als Bürger schützen will.
Nimmt die Stadt Wuppertal die körperliche Unversehrtheit ihrer Bürger auf die leichte Schulter? Diese Vermutung hat ein Leser, der sich an die Redaktion wandte, aber anonym bleiben wollte. Stein des Anstoßes ist die Ziegelmauer in der Viehhofstraße gegenüber der Hausnummer 91: Seit längerem beobachte er das Stück Steinwerk, das sich über mehrere Dutzend Meter entlang der Viehhofstraße schlängelt, mit Sorge. Gelbe Absperrstreifen und Verkehrsbaken sind auf dem Straßenstück davor errichtet worden, damit Autos dort nicht parken – für den Fall, dass die Mauer umfallen und die Fahrzeuge beschädigen sollte, so seine Vermutung. Nur der Bürgersteig ist frei begehbar. „Da laufen viele Leute mit Hunden lang. Wenn Autos dort nicht parken dürfen, kann es für Bürger auch nicht ungefährlich sein“, vermutet er.
Stadt: Gefahr für Fußgänger besteht nicht
Angefragt bei der Stadt hieß es, dass eine Gefahr für die Fußgänger durch die alte Mauer nicht gegeben sei. „Auf dem südlichen Grundstück, unterhalb der Straße, wird eine Stahlbetonwand errichtet und mit der vorhandenen Bruchsteinmauer verbunden. Diese neue Betonwand schließt mit der Oberkante des Bürgersteigs ab“, so Thomas Eiting vom Presseamt der Stadt. Die (noch) vorhandene Ziegelmauer werde bis zur Straße abgebrochen und durch einen Stabgitterzaun ersetzt.
„Die Absperrung erfolgte nicht, weil die Ziegelmauer einzustürzen drohte; zuerst einmal sollte zusätzlicher Lasteintrag durch die parkenden Autos verhindert werden, um die darunterliegende Stützmauer zu entlasten“, so Eiting. Diese Bruchsteinmauer, die spröde durch Auswaschungen, Frost und Wurzelwerk sei, drohe unter diesen Lasten wegzubrechen und im schlimmsten Fall auch einen Teil der Straße mitzureißen. Eine Sperrung des Bürgersteigs für Fußgänger war nicht vorgesehen.
Im Mai erhofft sich die Stadt, den Auftrag für den Abriss der Ziegelmauer vergeben zu können. Zuvor muss die Ausschreibung erfolgen und Angebote eingeholt werden.