Zu schnell? Höhner-Sänger im Juli wieder vor Gericht

Wuppertal. Fans der kölschen Karnevalsrocker „Höhner“ sollten sich den 24. Juli vormerken: Am frühen Nachmittag dieses Tages soll Henning Krautmacher (55), Sänger der „Höhner“ seinen zweiten Auftritt vor dem Wuppertaler Amtsgericht haben.

Bekannterweise geht es dabei nicht um eine Gesangseinlage, sondern um ein 115-Euro-Knöllchen des Wuppertaler Ordnungsamts, gegen das Krautmacher Einspruch eingelegt hat. Wie berichtet, soll der Barde am 25. September 2011 mit einem Toyota Europe auf der A 1 (Höhe Raststätte Kucksiepen) zu schnell gewesen sein — statt mit den erlaubten 80 mit Tempo 102 in Richtung Kölner Heimat. Das sagt zumindest das Ordnungsamt.

„Ich kann mich an eine solche Fahrt nicht erinnern“, hatte der Sänger beim ersten Termin vor Gericht gesagt. Daraufhin wurde der bekannte Düsseldorfer Rechtsmediziner Prof. Dr. Wolfgang Huckenbeck mit dem Abgleich des Fotos aus der Überwachungskamera — es zeigt nur den Unterkiefer des Fahrers — mit dem realen Krautmacher-Kopf beauftragt. Der Professor soll am 24. Juli das Ergebnis seines Schädel-Gutachtens vorlegen.

Das Amtsgericht hat für den Termin außerdem das persönliche Erscheinen des Sängers angeordnet. Autogrammjäger sollten sich jedoch nicht zu sicher sein, dass der Musiker tatsächlich erscheint: Der 55-Jährige kann jederzeit also auch sehr kurzfristig seinen Einspruch zurückziehen. Dann müsste er allerdings die Wuppertaler Knolle zahlen. Wie berichtet war der „Höhner-Sänger schon beim ersten Gerichtstermin in Wuppertal ganz cool: „Ich will nur Gerechtigkeit.“ Danach gab er der Protokollantin ein Autogramm. spa