Abschiebung in 16 Fällen nicht möglich

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen können nach Angaben des NRW-Integrationsministeriums aktuell 16 von der Polizei als Gefährder eingestufte Personen nicht abgeschoben werden, die eigentlich ausreisepflichtig wären.

Ihnen trauen die Sicherheitsbehörden einen Terroranschlag oder eine politisch motivierte Straftat mit erheblicher Bedeutung zu.

Sechs der 16 Personen sind nach Ministeriumsangaben „vollziehbar ausreisepflichtig“ und können — sobald derzeit noch bestehende Hindernisse wie etwa ein fehlendes Passersatzpapier oder noch abzuleistende Haftstrafen entfallen — abgeschoben werden. Bei den übrigen zehn Personen fehlten derzeit aus unterschiedlichen Gründen die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschiebung, hieß es.

„Die Beschaffung von Passersatzpapieren ist mit extrem hohem Aufwand verbunden. Um die Rückführung von Gefährdern zu verbessern, müssen vom Bund die Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten deutlich verbessert werden“, sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). „Dieses drängende Thema habe ich im Gespräch mit Horst Seehofer angesprochen. Der Bundesinnenminister hat versichert, sich persönlich mit Nachdruck für die Verbesserung bei der Passersatzpapierbeschaffung einzusetzen. Wir nehmen ihn beim Wort. Das muss ganz oben auf die Tagesordnung.“ KDow