Amstetten: Österreich zieht Konsequenzen aus dem Inzest-Verbrechen
Die Regierung plant eine härtere Gangart gegenüber Sexualstraftätern. Ermittler entdecken ein zweites Verlies.
St. Pölten. Die österreichische Regierung hat Konsequenzen aus dem Inzest-Fall von Amstetten angekündigt. Geplant ist eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Vizekanzler Wilhelm Molterer kündigten an, dass die Frist für die Tilgung von Sexualverbrechen aus dem Strafregister auf künftig 30 Jahre verdoppelt werden soll.
In besonders schweren Fällen soll sie ebenso ausgeschlossen werden wie Adoptionen durch Sexualstraftäter. Dazu können Richter künftig Berufsverbote über Täter verhängen. In besonders schweren Fällen sollen sie sogar dazu verpflichtet werden. Der Inzest-Täter Josef Fritzl war wegen eines Sexualdelikts vorbestraft, über das es aber keine Unterlagen mehr gibt.
Zuvor hatte Justizministerin Maria Berger erstmals offen Kritik an den Behörden der Bezirksstadt Amstetten geübt. Diese hätten Fritzl stärker überprüfen müssen, als er in den 1990er Jahren Adoptions- und Pflegeanträge für drei der von ihm gezeugten Kinder stellte.
Die Kinder hatte er als Findelkinder ausgegeben, die seine verschwundene Tochter Elisabeth vor seiner Tür abgelegt habe. Unter anderem hatten die Behörden Fritzl 1984 unbesehen geglaubt, dass seine Tochter von zu Hause weggelaufen und zu einer Sekte übergetreten sei.
Fritzl wurde gestern erstmals seit seiner Festnahme Ende April von der Staatsanwaltschaft vernommen. Das Verhör des 73-Jährigen dauerte mehr als zwei Stunden. Nach Angaben der vernehmenden Staatsanwältin, Christiane Burkheiser, zeigte sich der Tatverdächtige "kooperationsbereit".
Kurz vor dem Verhör ließ Fritzl ein Gespräch mit seinem Anwalt Rudolf Mayer veröffentlichen, in dem er sich über die "einseitige" Berichterstattung über seinen Fall beschwert. "Ich bin kein Monster", sagte er in der Botschaft an die Boulevardzeitung "Österreich".
"Ich hätte ja alle töten können - dann wäre nichts gewesen. Niemand wäre mir draufgekommen." Der 73-Jährige bezeichnete sich als Lebensretter der ältesten Tochter, die er mit seiner Tochter Elisabeth gezeugt hatte. "Ohne mich würde Kerstin nicht mehr leben", sagte er. "Ich habe ja dafür gesorgt, dass sie ins Spital kommt."
Der Anwalt der Opfer, Christoph Herbst, erwägt derweil eine Klage oder eine einstweilige Verfügung gegen Fritzl. Damit solle der Zugriff auf sein Privatvermögen eingeschränkt werden, um fällige Ansprüche der Opfer sicherzustellen.
Einem Bericht zufolge haben die Ermittler ein weiteres Kellerverlies entdeckt. Durch eine endoskopische Untersuchung habe man festgestellt, dass in dem 40 Quadratmeter großen Hohlraum Bauschutt liege, sagte Chefermittler Franz Polzer der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Bevor jedoch ein Durchgang zu dem neu entdeckten Raum getrieben werden könne, solle die Untersuchung im ersten Verlies abgeschlossen werden.