Mordfall Franziska Angeklagter gesteht Tötung der zwölfjährigen Franziska

Ingolstadt (dpa) - Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Franziska hat der Angeklagte sein Schweigen gebrochen und ein Geständnis abgelegt.

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Seine Verteidigung verlas vor dem Schwurgericht in Ingolstadt eine Erklärung, in der der 27-Jährige einräumt, das Mädchen aus dem oberbayerischen Möckenlohe am 15. Februar 2014 in Neuburg an der Donau vergewaltigt und zur Vertuschung der Tat erschlagen zu haben. Die Leiche war einen Tag nach der Tat in einem Weiher bei Neuburg gefunden worden. Beim Prozessauftakt am 9. Februar war lediglich die Anklage verlesen worden.

Auf die Frage des Richters, ob die Erklärung zutreffe, sagte der Angeklagte „Ja“. Nachfragen wurden nicht zugelassen.

Der Prozess hatte später als zunächst geplant begonnen, weil der Angeklagte in der Untersuchungshaft von einem Mithäftling niedergestochen worden war. Für den Prozess gegen ihn verhängte das Gericht verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Mehr als 100 Zeugen und fast 20 Sachverständige sollen vernommen werden. Die Urteilsverkündung ist nach 20 Verhandlungstagen Ende Mai geplant.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und schweren Missbrauch von Kindern vor. Der Mann soll vor dem Mord an Franziska auch eine junge Frau vergewaltigt und sich an einem anderen Mädchen vergangen haben.

Laut der vor Gericht verlesenen Erklärung fiel dem Mann Franziska am 15. Februar 2014 in einem Neuburger Skaterpark auf. Er habe dem Mädchen auf einem Radweg aufgelauert und es in sein Auto gelockt. Dort missbrauchte er Franziska - „ohne Gegenwehr, aber erkennbar ohne ihr Einverständnis“. Zur Vertuschung „beschloss der Angeklagte sodann, die Geschädigte zu töten“.

Weil es ihm nicht gelungen sei, sie mit seinem Gürtel zu erdrosseln, habe er sie schließlich mit einem Holzstück erschlagen. Dann habe er die Leiche und die Holzstücke in den Weiher gebracht.

Vor der Erklärung äußerte sich die Verteidigung angesichts von Anfeindungen in eigener Sache: „Wir distanzieren uns in aller Deutlichkeit von diesem, dem Verfahren zugrundeliegenden Geschehen.“ Anwalt Adam Ahmed sprach Franziskas Familie sein Mitgefühl aus. Er betonte aber, der Angeklagte habe einen „selbstverständlichen Anspruch“ auf ein faires Verfahren.