Angst vor Coronavirus Müssen Eltern ihr Kind zur Schule schicken?
Münster · Das Coronavirus bereitet vielen Eltern Sorgen. Manche würden ihr Kind am liebsten zu Hause behalten und nicht zur Schule schicken, damit es sich nicht ansteckt. Aber dürfen sie das überhaupt?
Das neuartige Coronavirus hat bereits dazu geführt, dass Schulen in Deutschland zwischenzeitlich schließen mussten. Spätestens wenn es im Umfeld erste Verdachtsfälle gibt, dürften sich manche Eltern fragen: Darf ich mein Kind zu Hause lassen und nicht zur Schule schicken, um es vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 zu schützen?
Ganz unabhängig davon, was medizinisch sinnvoll ist, ist die Rechtslage dazu eindeutig: „Nein, das dürfen Eltern nicht“, sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster.
Das gilt jedenfalls bei schulpflichtigen Kindern. „Solange sich das Gesundheitsamt oder die Schule nicht entscheiden, die Schule zu schließen, müssen Kinder da hingehen“, erklärt er. Eine Ausnahme von der Schulpflicht besteht, wenn das Kind krank ist.
„Wer sich nicht an die Schulpflicht hält, dem droht theoretisch ein Bußgeld“, erläutert Achelpöhler. Bei häufigerem Fehlen kann dies bei 200 Euro liegen. In Extremfällen kann sogar das Sorgerecht bei der Verletzung der Schulpflicht eingeschränkt werden.
Anders sieht es bei kleineren Kindern aus, die noch in die Kita gehen. „Da können Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind hinschicken oder nicht“, sagt der Fachanwalt.
Ob es jedoch für das Kind das Beste ist, wenn es zu Hause allein mit ängstlichen Eltern sitzt, sei natürlich eine andere Frage. „Aber das muss dann eben jeder selbst entscheiden.“