Auf Brötchen muss niemand verzichten
Tanzveranstaltungen sind an diesem „stillen Feiertag“ jedoch nicht erlaubt.
Düsseldorf. Am Dienstag ist Allerheiligen, ein Hochfest der römisch-katholischen Kirche, an dem aller Heiligen gedacht wird. Den „stillen Feiertag“, an dem öffentliche Tanzveranstaltungen und laute Musik untersagt sind, nutzen viele Menschen, um sich an verstorbene Familienmitglieder oder Freunde zu erinnern — und vielleicht auch deren Gräber wieder einmal zu besuchen.
Trotz des Feiertags muss niemand auf frische Brötchen und Blumen verzichten. Es gilt die übliche Regelung für Sonn- und Feiertage, wonach Bäckereien und Floristen für die Dauer von fünf Stunden öffnen dürfen — wann genau sie dies tun, kann jeder Betrieb selbst entscheiden. Einen verkaufsoffenen Tag darf am Dienstag aber keine Kommune in Nordrhein-Westfalen erlauben.
Wer unverhofft Gäste bekommt, der findet einige Grundnahrungsmittel in der Tankstelle um die Ecke. Wer ein größeres Angebot benötigt, der kann zum Düsseldorfer Flughafen (Rewe-Supermarkt, immer 5 bis 24 Uhr) oder zum Hauptbahnhof (6.15 bis 22.45 Uhr) fahren.
Wer trotz des Feiertags nicht auf ausgiebiges Shoppen verzichten möchte, kann in die Niederlande fahren. Dort ist wie auch in einigen anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, ein normaler Werktag. Red