Beschneidung: Kölner Urteil ist rechtskräftig

Auch der Kölner Kardinal Meisner übt Kritik.

Köln. Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Dies sagte Freitag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Demnach hat die Anklagebehörde auf eine Revision verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sah. Es könnten nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte der Sprecher. Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne.

„Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet“, sagte Freitag der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner. „Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten.“

Das Kölner Landgericht hatte entschieden, dass religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten sind. Das Jüdische Krankenhaus Berlin nimmt daher bis auf weiteres keine Beschneidung mehr vor. lnw