„Bissiger“ Geldautomat soll Kunden verletzt haben
Schnapp, da war der Finger gebrochen: Ein „bissiger“ Geldautomat soll einen Bankkunden im Ruhrgebiet übel zugerichtet haben. Der Mann verlangt nun Schadenersatz.
Düsseldorf/Hagen (dpa). Ein „bissiger“ Geldautomat soll einem Bankkunden im Ruhrgebiet einen Finger gebrochen haben, als er sein Geld aus dem Schacht nehmen wollte. Der Vorfall wird seit Dienstag am Düsseldorfer Landgericht verhandelt. Der Bankkunde, ein 62-jähriger Eisdielen-Besitzer aus Hagen, verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Zwei Wochen lang habe er nach dem „Biss“ des Geldautomaten Ende Mai in Castrop-Rauxel nicht arbeiten können.
Der Mann hat die Düsseldorfer Targobank als Aufsteller des Automaten verklagt. Ein Arzt hatte dem Bankkunden neben dem gebrochenen Finger auch Quetschungen und eine Schürfwunde an der Hand attestiert. Die Bank zeigte sich am Dienstag zwar betroffen, aber keiner Schuld bewusst: Da derartige Probleme noch nie aufgetreten seien, habe man dagegen auch keine Vorkehrungen treffen können. Sieben Jahre lang habe der Automat unfallfrei seinen Dienst getan.
Das Gerät, an dem der Vorfall geschah, dient auch Geld-Einzahlungen. Der Schacht ist deswegen tiefer als bei den reinen Auszahlungsautomaten. Er schließt sich nach 30 Sekunden. Aber der Kläger beteuert, sofort nach seinem Geld gegriffen zu haben. Außerdem steht infrage, ob der Automat bei einem bestimmten Widerstand nicht hätte nachgeben und wieder öffnen müssen, wie dies etwa bei Fahrstuhltüren der Fall ist.
Nun muss der Kläger der Bank nachweisen, dass das Geldhaus seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Dafür gab das Landgericht seiner Anwältin vier Wochen Zeit. Die Anwältin sagte am Dienstag, inzwischen sei ihr ein weiterer Fall zugetragen worden. Das könnte die Chancen des Klägers verbessern. Am 28. Januar soll eine Entscheidung verkündet werden.