Blutbad in Karlsruhe: Fünf Tote bei Zwangsräumung
Karlsruhe (dpa) - Aus Wut über eine Zwangsräumung hat ein Geiselnehmer am Mittwoch in Karlsruhe vier Menschen und sich selbst erschossen. Seine Lebensgefährtin und er sollten aus der gemeinsam genutzten Wohnung ausziehen.
Der 53-Jährige ermordete den Gerichtsvollzieher, einen Schlüsseldienstmann, den neuen Wohnungseigentümer und auch seine Freundin. „Es war eine regelrechte Hinrichtung“, sagte der Chef der Karlsruher Staatsanwaltschaft, Gunter Spitz.
Die Polizei geht davon aus, dass der Täter die Geiselnahme und Ermordung seiner Opfer von Anfang an geplant hatte. Der 53-Jährige hatte sich ein ganzes Waffenarsenal sowie Fesselwerkzeug bereitgelegt. Die bevorstehende Zwangsräumung habe seine „persönliche Existenz ins Wanken gebracht“, sagte ein Ermittler.
Der Arbeitslose lebte mit seiner Lebensgefährtin in der Wohnung, zeitweise aber auch im Elsass. Die Frau war Eigentümerin der Wohnung, war aber mit den Zahlungen an die Hausgemeinschaft in Rückstand. Im April dieses Jahres wurde die Wohnung zwangsversteigert.
Die Tat spielte sich nach bisherigen Erkenntnissen so ab: Um acht Uhr morgens klingelte der Gerichtsvollzieher, begleitet vom Mitarbeiter einer Schlüsselfirma und auch einem Sozialarbeiter - eine Maßnahme der Stadt Karlsruhe, um den Geräumten Hilfe anzubieten. Vor dem Haus stand schon der Möbelwagen. Der 53-Jährige ließ das Team in die Wohnung. Dann nahm er die drei Männer als Geiseln, ebenso den neuen Wohnungseigentümer, der kurz danach in die Wohnung kam. Er zwang den Schlüsseldienst-Mitarbeiter, die anderen zu fesseln. Als sich der 33-Jährige wehrte, streckte ihn der Geiselnehmer mit mehreren Schüssen nieder und ließ ihn schwer verletzt liegen.
Nach einer knappen Stunde ließ der Geiselnehmer den Sozialarbeiter gehen. Dieser rief sofort die Polizei. Alle Versuche, Kontakt zu dem Geiselnehmer aufzunehmen, blieben erfolglos. Nach knapp drei Stunden stürmte ein Einsatzkommando die Wohnung, weil Brandgeruch heraus drang. Der Geiselnehmer hatte den Teppich in Brand gesetzt.
Doch in der von Qualm erfüllten 3-Zimmer-Wohnung fanden die Beamten nur noch Tote: Der Täter hatte zwei der gefesselten Geiseln mit Kopfschüssen getötet und sich mit dem Schrotgewehr in den Kopf geschossen. Auch der Schlüsseldienst-Mitarbeiter war seinen Verletzungen erlegen. Erst später fanden die Beamten die 55 Jahre alte Lebensgefährtin des Täters: Sie lag in ihrem Bett, mit einem aufgesetzten Brustschuss getötet.
„Wir stehen alle noch unter dem furchtbaren Eindruck dieses schrecklichen Geschehens“, sagte Polizeipräsidentin Hildegard Gerecke. „Der Gerichtsvollzieher konnte mit dem schlimmen Verlauf zu keinem Zeitpunkt rechnen“, sagte Oberstaatsanwalt Spitz. Der Täter sei zuvor nicht wegen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten.
Bei dem Geiselnehmer hat die Polizei ein Schrotgewehr, ein Gewehr mit langem Magazin, zwei Pistolen und eine Übungshandgranate gefunden. Zudem habe der Täter über reichlich Munition verfügt. Woher der Mann die Waffen hatte, ist noch unklar.
Die Polizei war mit rund 200 Beamten im Einsatz. Sie sperrte den Tatort in dem Wohngebiet mit zwei Schulen und Kindergärten weiträumig ab. Mehrere Häuserblocks in der Karlsruher Nordstadt wurden evakuiert.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und sein Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) zeigten sich schockiert. „Die schreckliche Tat hat mich zutiefst erschüttert“, sagte Kretschmann. In Gedanken sei er bei den Opfern. „Mein tiefes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Ganz Baden-Württemberg trauert mit ihnen.“
Trotz der Bluttat brauchen Gerichtsvollzieher nach Ansicht ihres Verbands keine Bewaffnung. „Sie tragen keine Schutzwesten und auch keine Waffen. Eine Bewaffnung lehnen wir ab“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Walter Gietmann, der Nachrichtenagentur dpa. Waffen seien Sache der Polizei.