Bohlen-Prozess: Richter verhängen dreijährige Jugendstrafen
Knapp elf Monate nach dem Raubüberfall auf Musikproduzent Dieter Bohlen (53) sind zwei junge Männer aus Recklinghausen dafür zu je drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden.
31.10.2007
, 00:00 Uhr
Recklinghausen (dpa).Jeweils drei Jahre Jugendhaft heißen die Urteile gegen die zwei Angeklagten im Prozess um einen Raubüberfall auf Dieter Bohlen. Die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hatten gestanden, Bohlen im Dezember 2006 in dessen Villa in Tötensen (Niedersachsen) überfallen und ausgeraubt zu haben. Bei der Tat waren auch Bohlens Freundin Carina (23), der Gärtner (66) und die Haushälterin (43) mit dem Tode bedroht und gefesselt worden. Die Recklinghäuser Strafkammer des Bochumer Landgerichts bewertete das am Mittwoch als schwere räuberische Erpressung.