Brüder von erschossener Deutsch-Türkin vor Gericht

Berlin (dpa) - Vor fast elf Jahren wurde die Deutsch-Türkin Hatun Sürücü von ihrem jüngsten Bruder in Berlin erschossen - im Januar müssen sich deswegen zwei weitere Brüder in Istanbul verantworten.

Foto: dpa

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beginnt dann in der Türkei der Prozess gegen die beiden Männer. Zuvor hatte es demnach bereits juristische Befragungen gegeben.

Eine Sprecherin von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte unter Berufung auf Botschaftsangaben zuvor von einem ersten Termin im Oktober gesprochen. Der Prozessauftakt ist nun für den 26. Januar in Istanbul angesetzt, wie die türkische Zeitung „Hürriyet“ kürzlich berichtete.

Die 23-jährige Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 in Berlin von ihrem jüngsten Bruder erschossen worden, weil die Familie den westlichen Lebensstil der jungen Frau nicht akzeptierte. Er wurde seinerzeit vom Berliner Landgericht nach Jugendstrafrecht verurteilt. Im vergangenen Juli waren zwei ihrer Brüder in der Türkei wegen Mordes angeklagt worden.

Der Todesschütze selbst war im Sommer 2014 nach verbüßter Haftstrafe nach Istanbul abgeschoben worden. Die Brüder, die sich nun vor Gericht verantworten müssen, waren jahrelang international zur Fahndung ausgeschrieben, nachdem sie sich aus Berlin in die Türkei abgesetzt hatten.

Beide waren 2006 in einem ersten Prozess in Berlin aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche aber 2007 aufgehoben. Die türkische Seite hatte 2013 ein eigenes Strafverfahren gegen die beiden Männer eingeleitet.

Ihnen wird neben dem Kauf und Besitz nicht zugelassener Schusswaffen auch vorsätzliche Tötung eines nahen Verwandten vorgeworfen. Die beiden Brüder selbst wiesen die Vorwürfe in ihren bisherigen Aussagen zurück. „Ich bin unschuldig“, betonten beide 2014 in ihren Aussagen. Dies geht aus Gerichtsakten hervor, die der dpa vorliegen.

Demnach wollen sie ihren jüngsten Bruder nicht zum Mord an Hatun Sürücü, die in der Familie Aynur (Mondschein) gerufen wurde, ermutigt haben. Der Schütze selbst hatte damals ausgesagt, den Mord allein verübt zu haben. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.

„Es muss angenommen werden, dass wenn auch kein Indiz allein ausreicht, um die Schuld der Verdächtigen zu beweisen, dennoch die Gesamtheit der Indizien den nötigen Beweis liefern kann“, heißt es in der Anklageschrift beim Istanbuler Strafgericht. Maßgeblich sind demnach die Aussagen der Ex-Freundin des Täters. Sie waren bei dessen Verurteilung für glaubwürdig erachtet worden. Dies müsste dann auch für ihre Aussagen zu seinen beiden Brüdern gelten.

Der Todesschütze hatte seiner damaligen Freundin nach der Tat demnach erzählt, dass er die Tatwaffe von einem der beiden Brüder bekommen habe. Der andere habe den Mord beobachtet. Hatun Sürücü starb unweit ihrer Wohnung an einer Bushaltestelle. Dorthin hatte sie den Schützen nach einem Besuch begleitet. Dass er sie dort erschießen wollte, ahnte sie den Gerichtsakten zufolge nicht: „Die noch heiße Kaffeetasse in der einen und die brennende Zigarette in der anderen Hand bewiesen, dass Hatun Sürücü keine Ahnung hatte und keinen Verdacht schöpfte.“