Einzelhandel: Ladendiebe ohne Rücksicht

Bei der Jagd auf verdächtige Personen sind den Detektiven enge Grenzen gesetzt.

Düsseldorf. Milliarden Euro gehen dem Einzelhandel pro Jahr durch zahlungsunwillige Kunden verloren. Im Kampf gegen Ladendiebe setzt die Branche deshalb gerne auf Detektive. Doch die Täter werden immer dreister und brutaler. Werden sie erwischt, nehmen sie oft keine Rücksicht auf Verkäufer, Kassierer oder auch das Sicherheitspersonal.

Einige Meldungen aus der jüngsten Vergangenheit: In Wuppertal tritt eine Kleiderdiebin wild um sich, verletzt dabei eine Polizistin und eine weibliche Sicherheitskraft; in Bergheim schlägt ein Dieb mit der Faust auf eine Verkäuferin ein, die ihn beim Fleischdiebstahl erwischt hat; in Kerpen wird eine Supermarkt-Angestellte von einer Frau mit einem Messer bedroht, die Lebensmittel durch die Kasse schmuggeln wollte; in Dortmund beißt eine Parfumdiebin einen Sicherheitsmann in den Arm.

"Leider gehören die tätlichen Übergriffe auf Privatdetektive gerade in Kaufhäuser schon zur Tagesordnung", klagt denn auch ein Betroffener in einem Internet-Detektivblog. Bei der Jagd auf die Langfinger schießt aber auch der eine oder andere Kaufhaus-Detektiv über das Ziel hinaus.

In Düsseldorf etwa steht derzeit ein 26-Jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung vor Gericht, weil er gegen einen Schüler, der ihm verdächtig vorgekommen war, zu rabiat vorgegangen sein soll. Dabei hatte der 17-Jährige das vermeintliche Diebesgut gekauft und konnte für die Unterwäsche eine Quittung vorzeigen.

Was also darf ein Laden-Detektiv? Tatsächlich sind ihm die Hände gebunden. Willkürliche Taschenkontrollen etwa als unangenehme Diebesfallen, in die auch jeder unbescholtenene Kunde leicht hineingeraten kann, sind nicht erlaubt - selbst wenn im Laden deutlich auf solche Maßnahmen hingewiesen wird.

Ein Diebstahl liegt erst vor, wenn der Kunde die Ware an der Kasse vorbeigeschmuggelt hat, ohne zu bezahlen. "Kunden müssen sich im Geschäft zwar auf die Finger, aber nicht in die Tasche gucken lassen", sagt Elisabeth Elsner, Leiterin der Beratungsstelle Krefeld der Verbraucherzentrale NRW. Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein begründeter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, sei ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Eine Tascheninspektion ist nur erlaubt, wenn der Kunde einverstanden ist oder ein Dieb auf frischer Tat ertappt wird. Besteht ein Tatverdacht, dürfen Hausdetektive oder Ladenpersonal lediglich die Personalien aufnehmen und die verdächtige Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten - sogar mit sogenannter leichter körperlicher Gewalt, etwa indem der Ausgang blockiert wird. Durchsucht werden darf der Verdächtige aber nur von den Beamten.