Fall Rebecca: Anklage fordert fast 12 Jahre Haft
Rostock (dpa) - Der Peiniger der 17-jährigen Rebecca aus Rostock soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für 11 Jahre und 9 Monate hinter Gitter. Zusätzlich beantragte sie vor dem Landgericht anschließende Sicherungsverwahrung - wegen der Vorstrafen von Mario B. und seiner weiteren Gefährlichkeit.
Der 28-Jährige hatte zugegeben, Rebecca im Oktober 2012 nach einem Discobesuch vergewaltigt, in seine Wohnung verschleppt und mehrfach missbraucht zu haben. Nach einem knapp viertägigen Martyrium konnte die junge Frau fliehen. Der Staatsanwalt sprach von einer „schäbigen“ Straftat. Rebecca sei kein Vorwurf zu machen, dass sie in dieser Nacht alleine unterwegs war. „Sie hat alles richtig gemacht.“
Mario B. entschuldigte sich bei ihr in seinem Schlusswort: „Es tut mir leid, es war keine Absicht.“ Sein Verteidiger plädierte auf eine Haftstrafe von nicht mehr als acht Jahren. Gegen eine Sicherungsverwahrung spreche, dass die vom Verfassungsgericht dafür festgelegten strengen Kriterien nicht erfüllt seien.
Rebecca war nach dem Discobesuch nachts alleine unterwegs, als sie von dem 28-Jährigen mit dem Fahrrad angerempelt wurde. Laut Anklage verletzte er sie mit einem Messer und vergewaltigte sie. Dann verschleppte er sie in seine Wohnung und missbrauchte sie. Rebecca war nach knapp vier Tagen, in denen sie ständig nackt bleiben musste und auch gefesselt war, durch einen Sprung aus dem Fenster die Flucht gelungen. Dabei verletzte sie sich an der Wirbelsäule, was laut Gutachter auch zu einer Lähmung hätte führen können. Eine erste Flucht war misslungen, danach hatte ihr der 28-Jährige mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen.
Mario B., der zur Tatzeit unter Führungsaufsicht stand, hatte in seinem Geständnis gesagt, unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden zu haben und „völlig zugedröhnt“ gewesen zu sein. Dem hatte ein Gutachter widersprochen. Auch der Staatsanwalt sah nur eine alkoholbedingte Enthemmung, der Täter habe bewusst gehandelt. „Die Tat war von vornherein geplant.“
Völlig unverständlich war für den Staatsanwalt, dass Mario B. in diesen vier Tagen bei einer Sozialarbeiterin war und auch Blutplasma spendete. „Da fehlen einem die Worte.“ Es sei nur Glück gewesen, dass nicht noch mehr passiert ist und Rebecca die Tat zumindest äußerlich gut überstanden hat. Das Urteil wird am 7. Mai gesprochen.