Fanzug-Verdächtiger war schon als Vergewaltiger verurteilt
Justiz räumt Fehler ein: Das Amtsgericht Mönchengladbach hätte schneller dafür sorgen müssen, dass der 30-Jährige die Haft antritt.
Mönchengladbach. Der Mann, der in einem Sonderzug für Fußballfans am Samstag eine 19-Jährige auf der Zugtoilette sexuell missbraucht haben soll, ist bereits wegen einer früheren Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt worden. Die Ladung zum Haftantritt sei aber noch nicht erfolgt, sagte gestern Staatsanwalt Benjamin Kluck in Mönchengladbach.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte den 30-Jährigen am 13. April 2016 wegen Vergewaltigung, Zeigen eines Hitlergrußes sowie Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil wurde auf die Berufung des Verurteilten hin am 22. Mai 2017 durch das Landgericht Mönchengladbach bestätigt. Die dagegen eingelegte Revision des Verurteilten verwarf das Oberlandesgericht Düsseldorf im November 2017. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.
Die Verfahrensakten wurden wieder an Land- und Amtsgericht zurückgesandt, da die Entscheidungen der Vorinstanzen mit einem so genannten Rechtskraftvermerk versehen werden mussten. Beim Amtsgericht sei zunächst über die Verfahrenskosten und die Opferentschädigung entschieden worden, anstatt den Fall wiederum schnell an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, damit der Haftbefehl vollstreckt werden könne.
„Das Amtsgericht hat bei der Bearbeitung der Akte falsche Prioritäten gesetzt“, sagte gestern Landgerichtssprecher Raimond Röttger. Die Bearbeitungen hätten zurückgestellt werden sollen, bis die Vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet worden sei.
Der Umstand, dass es einen zeitlichen Verzug zwischen rechtskräftiger Verurteilung und Ladung zum Strafantritt gibt, sei aber grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, sagte Staatsanwalt Kluck.
Der 30 Jahre alte Verdächtige soll in den nächsten Tagen verhört werden. Mittlerweile ist er offenkundig von der JVA Moers nach Düsseldorf überführt worden. Er hatte sich am Montag in Moers gemeldet, um wegen einer anderen Straftat eine mehrmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverletzung, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt war. Durch die Verurteilung wegen Vergewaltigung müsse er jetzt aber auch diese Strafe absitzen, sagte Kluck.
Die 19-jährige Frau aus Bonn konnte laut Polizei inzwischen als Zeugin vernommen werden. Sie hatte den Mann in der Nacht zu Sonntag im so genannten Tanzwagen (Samba-Wagen) des Sonderzugs kennengelernt. Der mutmaßliche Täter konnte identifiziert werden, weil ein Zug-Ordner ein Foto von ihm gemacht hatte. dpa/E.S.