Freigelassener Sextäter überfällt Zehnjährige

Duisburg (dpa) - Der von vielen Justiz-Experten befürchtete Ernstfall ist da: Ein gerade aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualverbrecher wurde in Duisburg nach einer Attacke auf ein zehnjähriges Mädchen festgenommen.

Ein Richter erließ am Montag Haftbefehl gegen den 47-Jährigen.

Das Mädchen sei unverletzt geblieben und habe weglaufen können, berichtete die Polizei. Der Mann war erst am 18. November aus dem Gefängnis in Werl entlassen worden - es ist eine von zwei Anstalten in Nordrhein- Westfalen, in denen besonders gefährliche Sicherungsverwahrte untergebracht sind. Anlass war das umstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland gekippt hatte.

„Wir haben immer darauf hingewiesen, dass Menschenleben konkret gefährdet sind, wenn rückfallgefährdete Täter in Freiheit kommen“, kritisierte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Die Polizei könne diese „tickenden Zeitbomben“ unmöglich rund um die Uhr überwachen. „Deshalb müssen jetzt dringend die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die sogenannten Altfälle wieder in staatliche Verwahrung kommen.“ Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Erich Rettinghaus, fordert sogar, die Bevölkerung zu informieren, wenn ein derart gefährlicher Täter in die Gegend zieht.

Der Täter war 1994 in Kleve wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Danach war er als so gefährlich eingestuft worden, dass seine zunächst auf zehn Jahre befristete Sicherungsverwahrung nachträglich entfristet, also auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs waren dann neue Gutachten eingeholt worden, bei denen keine Gefährlichkeit attestiert wurde, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts in Hamm. Daraufhin war der Mann freigelassen worden.

Aus Polizeikreisen hieß es, der 47-Jährige sei in das eigens vom Landeskriminalamt geschaffene Programm „Kurs“ („Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“) aufgenommen worden. Nach einigen Tagen Rundum-Observation, in denen sich der Mann unauffällig verhielt, sei diese aber zurückgefahren worden. Kurz darauf habe er zugeschlagen.