Freispruch nach 30 Jahren Haft

Mann war 1986 wegen Mordes an Kind verurteilt worden. Gericht bezweifelt Schuld.

Dortmund. Mehr als 32 Jahre nach dem Mord an einem siebenjährigen Jungen in Essen hat das Dortmunder Schwurgericht den bisherigen Hauptverdächtigen gestern freigesprochen. Der heute 54 Jahre alte, geistig behinderte Mann war wegen der Tat 1986 für unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden und hatte 30 Jahre in Unfreiheit verbracht. Im jetzt anberaumten Wiederaufnahmeverfahren konnten die Richter dem Beschuldigten den Mord allerdings nicht mehr eindeutig nachweisen.

Der Vorsitzende Richter Ulf Pennig wollte in der Urteilsbegründung aber ausdrücklich nicht von einem Justizskandal sprechen. Es habe seinerzeit durchaus Anhaltspunkte für die Täterschaft des Verdächtigen gegeben. Unter anderem hatte der Mann bei der Polizei ein Geständnis abgelegt und offen zugegeben, pädophile Neigungen zu haben.

Elf Jahre nach dem ersten Urteil des Essener Schwurgerichts hatte jedoch auch ein anderer Mann den Mord an dem Jungen zugegeben. Auch dieses Geständnis habe durchaus Täterwissen offenbart, sagen die Dortmunder Richter jetzt. Es bleibe daher unklar, wer wirklich für das Gewaltverbrechen verantwortlich sei. Sie könnten nämlich auch nicht mit Sicherheit sagen, dass der zweite Mann die Tat verübt habe.

Zusammen mit dem Freispruch sprachen die Richter dem 54-Jährigen Schadenersatzansprüche für den erlittenen Freiheitsentzug zu. Eine Summe wurde im Urteil jedoch nicht genannt. lnw