Gericht Prozess nach Brandstiftung: Kempenerin freigesprochen

Krefeld/Kempen. · Die Beweise hätten am Ende nicht ausgereicht, heißt es in der Urteilsbegründung beim Prozess gegen eine 57-jährige Kempenerin vor dem Amtsgericht Krefeld.

Der Prozess gegen die Kempenerin fand in Krefeld statt.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Einer 57-jährigen Kempenerin wurde vorgeworfen, einen Schuppen angezündet zu haben. Am Ende reichte die Summe der Indizien nicht für eine Verurteilung aus, sie wurde am Montag vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Zuvor hatten sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigerin für Freispruch plädiert.

Der Schuppen, der direkt an ein Wohnhaus angrenzte, stand im Juli 2018 in Flammen. Laut Anklageschrift sei die Frau nachts mit ihrem Hund spazieren gegangen, wobei sie an dem Grundstück vorbeikam. Dort habe sie dann mit einem Feuerzeug einen Sichtschutz am Schuppen angezündet. Das Gebäude, in dem sich unter anderem Fahrräder und diverse Gartengeräte befanden, fing daraufhin Feuer.

Eine Zeitungszustellerin bemerkte wenig später den Brand und rief die Polizei. Der nach den Beamten eintreffenden Feuerwehr gelang es, die Flammen zu löschen, bevor sie auf das Wohnhaus übergreifen konnten. Dem Besitzer des Schuppens entstand ein hoher Sachschaden, da alle Gegenstände in dem Gebäude durch das Feuer zerstört wurden. Im Zeugenstand sagte er aus, dass er nur einen Teil des Schadens von seiner Versicherung erstattet bekommen habe. An seinem Wohnhaus sei eine Videokamera installiert gewesen.

Auf dem Überwachungsvideo war das Gesicht nicht zu erkennen

Die entsprechenden Aufnahmen wurden während der Verhandlung gezeigt. Zu sehen war eine Person mit Hund, die auf dem Gehweg an dem Haus vorbei geht. Kurz danach sind hinter ihr Flammen zu sehen. Das Gesicht der Person ist nicht eindeutig zu erkennen. Sie trägt Sandalen und scheint längere, zusammengebundene Haare zu haben.

Die Kempenerin auf der Anklagebank bestritt, diese Person zu sein. Sie gehe generell nicht mitten in der Nacht mit ihrem Hund spazieren. Zum Tatzeitpunkt habe sie im Bett gelegen und geschlafen. Der Staatsanwalt teilte die Einschätzung, dass der Videofilm als Beweis nicht ausreiche. Es gebe zudem keinerlei Zeugen, welche die Tat beobachtet hätten.

 „Es bleiben Zweifel, ob die Beschuldigte wirklich die Täterin war“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Aus diesem Grund sei die Kempenerin freizusprechen.