Urteilsbegründung vorgelegt Zschäpe-Verteidiger Heer: NSU-Urteil in zentralem Teil nicht haltbar
München · Fast zwei Jahre nach dem Urteil gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte hatte das OLG am Dienstag seine schriftliche Urteilsbegründung abgegeben. Ein Verteidiger sieht in der Argumenation einen Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Ein Verteidiger der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, hält das schriftliche Urteil des Münchner Oberlandesgerichts im NSU-Prozess in einem zentralen Teil für nicht haltbar. Die Argumentation des Gerichts zur Mittäterschaft Zschäpes an den Morden und Anschlägen des NSU stehe in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), sagte der Rechtsanwalt am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Fast zwei Jahre nach dem Urteil gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte hatte das OLG am Dienstag seine mit Spannung erwartete schriftliche Urteilsbegründung abgegeben. Weil Heer und andere Prozessbeteiligte Revision eingelegt haben, muss der BGH das historische Urteil prüfen.
Zschäpe war am Ende des mehr als fünfjährigen Mammutverfahrens um die Morde und Anschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden - auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Sie lebte aber fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund - in dieser Zeit ermordeten die Männer neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Am Ende nahmen sich die beiden Männer selbst das Leben.
Das Gericht verurteilte Zschäpe als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte in der mündlichen Urteilsbegründung immer wieder argumentiert, Mundlos und Böhnhardt hätten „aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans und im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Frau Zschäpe“ gehandelt.