Haan Vor Gericht: Schlägerei nach Party
Haan/Wuppertal. · Berufungskammer bestätigte die Bewährungsstrafen.
Die ganze Sache liegt schon beinahe fünf Jahre zurück und zumindest zwei der wegen schwerer Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilten jungen Männer scheinen derweilen zur Einsicht gelangt sein. Gegen das erstinstanzlich vom Amtsgericht verhängte Urteil hatten sie Berufung eingelegt, die zogen sie nun zurück. Die anderen Beiden waren gar nicht erst gekommen, einer von ihnen soll das mit einem nicht startbereiten Auto erklärt haben. Die Berufungskammer am Landgericht verwarf die Berufung, auch diese Urteile sind nun rechtskräftig.
Aber was war überhaupt passiert an diesem verhängnisvollen Abend im Sommer 2015, an dessen Ende ein Partygast mit lebensbedrohlichen Verletzungen auf der Intensivstation gelandet war? Geplant war eigentlich eine private Geburtstagsfeier mit geladenen Gästen. Veranstaltungsort: Das Jugendhaus in der Alleestraße. Einige der Feiernden sollen sich vorher schon zum „Vorglühen“ getroffen haben. Als einer der Gäste im Verlaufe des Abends dazu übergegangen sein soll, junge Frauen „anzubaggern“, soll sich die Lage zugespitzt haben. Der Mann sei nach draußen geschickt worden und soll dann weiter auf der Straße vor dem Jugendhaus herumgestanden haben. Befreundete Partygäste sollen sich zu ihm gestellt haben, während ein anderer der Anwesenden drei Freunde per Telefon dazu aufgefordert haben soll, ebenfalls zum Jugendhaus zu kommen.
Dort angekommen, soll einer von ihnen eine Zigarette in Richtung des Mannes geschnippt haben, der zuvor wegen seiner plumpen Anmacherei eigentlich nach Hause geschickt worden war. Aus der Gruppe der Angeklagten heraus soll er dann so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein, dass der junge Mann sofort das Bewusstsein verloren hatte und zu Boden gestürzt war. Bei dem Sturz war er mit dem Kopf gegen die Kante des Gehwegs geschlagen. Das Amtsgericht hatte bereits im Jahre 2017 wegen schwerer Körperverletzung Bewährungsstrafen zwischen sieben und 18 Monaten und eine Geldstrafe verhängt. Nach den zurückgezogenen und verworfenen Berufungen ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Eine Zivilkammer hat die vier Angeklagten zur Zahlung von 15 000 Euro an das Opfer verurteilt.