BGH bestätigt Gerichtsurteil Morde an Wuppertaler Unternehmerpaar - Springmann-Enkel ist rechtskräftig verurteilt
Wuppertal · Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Wuppertaler Landgerichts verworfen. Die lebenslange Haftstrafe für den Springmann-Enkel bleibt damit bestehen.
Der Enkel des ermordeten Unternehmenspaars Christa und Enno Springmann ist rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Trotzdem wird der Fall noch einmal aufgerollt: Gegen den Geschäftspartner muss das Landgericht Düsseldorf erneut verhandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch die Revision des Enkels gegen das Urteil des Wuppertaler Landgerichts verworfen. Das hatte ihn zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Diese Entscheidung erging schriftlich an die Parteien und wurde am Donnerstag bekannt.
Am Donnerstag verkündete der BGH in öffentlicher Verhandlung dann, dass die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Geschäftspartners erfolgreich war.
Das Landgericht habe zugunsten des Geschäftspartners geurteilt, dass er nicht an der Tat beteiligt war, und das mit Annahmen begründet, für die es keine weiteren Anhaltspunkte gibt: Er könne den Enkel begleitet haben, weil sie danach gemeinsam etwa unternehmen wollten oder weil der Enkel ihn dem Großvater vorstellen wollte. Doch beide möglichen Varianten beurteilte der BGH als „bloße theoretische Möglichkeit“, gegen die viele weitere Aussagen sprächen.
Da der Freispruch auf dieser Argumentation beruhe, sei er rechtsfehlerhaft. Und deshalb müsse die Sache in Hinblick auf den Geschäftspartner neu verhandelt werden. Der BGH verwies die Sache an das Landgericht Düsseldorf.
„Ein bisschen überrascht“ zeigte sich Rechtsanwalt Klaus Sewald, Verteidiger des Geschäftspartners, der zu Verkündung der Entscheidung nach Karlsruhe gekommen war. Wenn der BGH an der Begründung zweifle, müsste er eigentlich auch in Frage stellen, das sein Mandant am Tatort war. Dafür gebe es ebenfalls keine Beweise. Die gefundene DNA-Spur des Geschäftspartners könnte auch zu einem anderen Zeitpunkt dorthin gelangt sein.
Sewald betonte zudem, dass der BGH nicht gesagt hat, dass sein Mandant an der Tat beteiligt war, sondern nur, dass die Feststellungen nicht ausreichend geprüft wurden.