Springmann-Prozess Revision im Fall Springmann - wie es nun weitergeht

Wuppertal · Der Enkel des tot aufgefundenen Unternehmerpaares Springmann ist 2018 wegen Mordes und Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun sind die Revisionsanträge auf dem Weg zum Bundesgerichtshof.

Der wegen Mordes verurteilte Enkel hofft auf die Wende.

Foto: ja/Fischer, Andreas (f22)

Fast ein halbes Jahr ist es her, dass das Landgericht nach einem langen Prozess das Urteil im Fall Springmann verkündet hat: Es verurteilte am 13. November 2018 den damals 27-jährigen Enkel des Unternehmerpaares wegen Mordes und Totschlags zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der mitangeklagte Geschäftspartner, damals 45, wurde freigesprochen. Die Anwälte des Enkels kündigten sofort Revision an, die Staatsanwaltschaft will den Freispruch anfechten. Entscheiden muss darüber der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Bis es soweit ist, werden noch Monate vergehen.

Die Tat im März 2017 erschütterte die Wuppertaler

Die grausame Tat hat damals die Stadt erschüttert: Christa (88) und Enno Springmann (91) wurden am Morgen des 20. März 2017 tot in ihrem Haus gefunden – erschlagen und erdrosselt. Nach langer Spurensuche klagte die Staatsanwaltschaft den Enkel des Paares und seinen Geschäftspartner wegen Mordes an. Sie warf ihnen vor, sie hätten der Enterbung des Enkels zuvorkommen wollen. Im Prozess ab März 2018 stritten beide Angeklagten die Tat ab, schwiegen ansonsten lange. Der Enkel erklärte, er habe seine Großeltern lebend verlassen.

Nach acht Monaten Prozess fiel das überraschende Urteil: Das Gericht war überzeugt, dass der Enkel seine Großeltern getötet hat – erst den Großvater im Streit, dann die Großmutter, um die erste Tat zu verdecken. Dass der Geschäftspartner beteiligt war, sei nicht nachzuweisen. Möglicherweise sei er erst nach der Tat am Tatort gewesen und habe dann dort eine DNA-Spur verursacht.

Revisionsanträge sind auf dem Weg zum Bundesgerichtshof

Nach Auskunft von Landgericht und Staatsanwaltschaft sind die Revisionsanträge auf dem Weg zum Bundesgerichtshof. Das schriftliche Urteil ist im Februar an die beteiligten Parteien gegangen. Diese hatten bis etwa Mitte März Zeit, um eine Revisionsbegründung zu schreiben. Anschließend konnte sich jeweils die Gegenseite dazu äußern – die Staatsanwaltschaft zum Antrag der Enkel-Verteidiger, die Verteidiger des Geschäftspartners zum Antrag der Staatsanwaltschaft.

Anschließend sind die Akten zunächst zur Staatsanwaltschaft geschickt worden, die sie nun erst an den Generalbundesanwalt, dieser dann an den BGH schickt. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, steht noch nicht fest – mit einigen Monaten sei zu rechnen, so die Staatsanwaltschaft.

Der Zeitablauf hänge unter anderem davon ab, ob der Bundesgerichtshof eine Hauptverhandlung in Karlsruhe ansetzt. Der BGH wird das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüfen, er kann das Urteil des Landgerichts bestätigen oder das Verfahren zurückverweisen ans Landgericht Wuppertal. Damit würde sich dann eine andere Kammer des Landgerichts befassen als die, die das erste Verfahren geführt hat.