Für Rentner gibt es kein Sozialticket

Gericht bemängelt eine Gerechtigkeitslücke.

Dortmund. Das Dortmunder Sozialgericht bemängelt eine Gerechtigkeitslücke beim Sozialticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Das Ticket für den Nahverkehr am Wohnort können Menschen beantragen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, nicht jedoch Rentner — auch wenn ihre Rente auf Sozialhilfe-Niveau liegt.

Ein Dortmunder, der früher Hartz IV bezogen hatte und nun eine Rente von rund 560 Euro monatlich erhält, hielt das für ungerecht und beantragte ein Eilverfahren bei Gericht. Das lehnte den Antrag zwar ab und verwies auf die Beförderungsbedingungen des VRR. Diese beschränken den Kreis der Berechtigten auf Bezieher von Grundsicherungsleistungen, etwa Hartz IV oder Wohngeld. Damit werde das Sozialticket allerdings seinem Ziel nicht gerecht, kritisierte das Gericht. So solle das Ticket wenig begüterten Menschen die Nutzung von Bus und Bahn und damit eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.

Eine VRR-Sprecherin sagte, man sei bei Festlegung der Bedingungen für den Erhalt eines Tickets darauf angewiesen, dass diese nachprüfbar seien. lnw