Geld vom Staat für Kindsmörder Gäfgen
Frankfurt/Main (dpa) - Vor neun Jahren entführt und ermordet Magnus Gäfgen den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler - jetzt muss ihm das Land Hessen eine Entschädigung zahlen, weil die Polizei im Verhör mit Folter gedroht hatte.
Das Urteil stößt nicht überall auf Verständnis.
Gäfgen wurde 3000 Euro Entschädigung zugesprochen. Die höhere Forderung des 36-Jährigen auf mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlichen Schadensersatz wies das Landgericht Frankfurt am Donnerstag ab (AZ 2-04 O 521/05, Urteil vom 4.8.2011). Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) nannte das Urteil der Zivilkammer „nur schwer erträglich“. Gäfgens Anwalt sah dagegen seine Rechtsauffassung bestätigt. Beide Seiten beraten noch, ob sie in Berufung gehen.
Rhein sagte: „Das Urteil ist für mich nur schwer nachvollziehbar und stößt in der Öffentlichkeit auf Unverständnis.“ Der Ausgang des Prozesses sei von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb werde die Landesregierung das schriftliche Urteil genau prüfen. „Danach fällt die Entscheidung, ob wir die nächste Instanz anrufen.“
Die Gewerkschaft der Polizei nannte das Urteil „emotional nur sehr schwer erträglich“, es müsse aber unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden. Bei der Opferhilfe-Organisation Weißer Ring stieß das Urteil dagegen auf Unverständnis: „Es rührt sehr stark an dem Rechtsempfinden der Menschen.“
Die Folterdrohung sei eine schwere Verletzung der Menschenwürde Gäfgens, „die nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann“, begründete der Vorsitzende Richter Christoph Hefter das Urteil. „Das Verbot der Folter gilt absolut und duldet keine Ausnahme.“ Und: „Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.“
Am 27. September 2002 hatte Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und eine Million Euro Lösegeld von den Eltern gefordert. Den Elfjährigen erstickte er und versteckte dessen Leiche in einem See. Die Polizei nahm Gäfgen am 30. September fest und hoffte zu dem Zeitpunkt, dass der Junge noch lebte. Im Verhör am 1. Oktober - vier Tage nach der Entführung - nannte Gäfgen ein falsches Geiselversteck; Polizisten drohten ihm dann mit Folter.
Mit der vom damaligen Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten - und vom Innenministerium gebilligten - Schmerzandrohung habe die Polizei in das höchste Verfassungsgut eingegriffen, sagte Richter Hefter. Und zwar „planvoll, vorsätzlich, in Kenntnis der Rechtswidrigkeit und in der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage“.
Das Verhalten der Beamten nannte Hefter in seiner rund 45-minütigen Begründung „rechtswidrig und verwerflich“. Daschner habe einen Untergebenen zur Nötigung im Amt verleitet. Die Schmerzen seien zudem nicht nur angedroht worden, sondern „auch die Durchführung einer entsprechenden Behandlung vorbereitet worden“.
Die Kammer stützte ihre Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dieser hatte die Folterandrohung im Juni 2010 als „unmenschliche Behandlung eingestuft“ und eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gerügt. „3000 Euro sind notwendig, angemessen und ausreichend“, betonte Hefter. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei Gäfgen - wie von diesem behauptet - geschlagen, ihm mit sexueller Gewalt im Gefängnis gedroht oder einen Verteidiger vorenthalten habe. „Der Eingriff dauerte nur etwa zehn Minuten und hinterließ beim Kläger keine bleibenden Schäden“, begründete der Richter über die Höhe der Entschädigung.
Die Aussagen von Daschner und dem Beamten, der in seinem Auftrag die Folter angedroht hatte, schätzte das Gericht als glaubwürdig ein. Es sei unbestritten, dass es Kontakte ins Innenministerium gab, wer die Kontaktperson genau war, sei letztlich unerheblich. Es sei Daschner und dem Polizisten nicht um eine zielgerichtete Erniedrigung Gäfgens gegangen, sondern „sie hofften unablässig, dass der Junge noch lebte“, stellte die Frankfurter Kammer fest. „Der besondere Druck darf ihnen zugutegehalten werden.“
Das Gericht hatte vor der Urteilsverkündung einen Befangenheitsantrag von Gäfgens Anwalt als unzulässig zurückgewiesen. Der Antrag sei gestellt worden, um das Gericht zu zwingen, wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten. Gäfgens Anwalt hat dagegen bereits Beschwerde eingelegt. Auch das Strafverfahren gegen Gäfgen könnte möglicherweise noch einmal aufgerollt werden. Dem Landgericht Darmstadt liegt seit geraumer Zeit ein Wiederaufnahmeantrag vor. Wann darüber entschieden werde, sei aber noch nicht klar, sagte ein Sprecher.