Betrug im Netz Black Friday - Verbraucherschützer warnen vor Abzocke durch „Fake Shops“
Düsseldorf · Bald ist wieder Black Friday. Auch das Weihnachtsgeschäft beginnt so langsam. Vor diesem Hintergrund warnt die Verbraucherzentrale in NRW vor sogenannten Fake-Shops im Internet - die wichtigsten Infos und Tipps.
Bald geht es wieder los. Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür. Auch ist nächste Woche am 23. November wieder Black Friday. Passend dazu warnt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite vor sogenannten Fake-Shops.
Fake-Shops seien auf den ersten Blick zunächst schwer zu erkennen. Diese sind teilweise Kopien real existierender Websites und machen zunächst einen seriösen Eindruck. Mit gut kopierten Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie dadurch zum Kauf, heißt es auf verbraucherzentrale.de.
Häufigstes Lockmittel dabei sei vor allem ein besonders günstiger Preis. Nach geleisteter Vorauszahlung werde das Produkt jedoch oft nicht geliefert, oder minderwertige Ware verschickt.
Um nicht auf Fake-Shops reinzufallen, rät der Verbraucherschutz dazu, sich zunächst die Internetadresse der jeweiligen Seiten genau anzuschauen. Wenn die Domain zum Beispiel nichts mit dem gewünschten Produkt zu tun hat oder mehrere Endungen (.de.com.) auftreten, gelte dies als erstes Warnzeichen.
Bei der Bezahlung im Internet rät der Verbraucherschutz generell dazu, bei Bestellungen nicht per Überweisung in Vorkasse zu gehen. Bietet ein Onlinehändler keine andere Zahlungsmethode an gelte auch hier besondere Vorsicht.
Auch Gütesiegel und Auszeichnungen können auf Shop-Seiten gefälscht oder erfunden sein. Um die Echtheit eines solchen Siegels zu prüfen, wird dazu geraten, auf das entsprechende Zertifikat zu klicken. Ist dieses nicht auf die Seite des Siegel-Betreibers verlinkt, ist es möglicherweise gefälscht.
Kundenbewertungen werden gerne dazu genutzt sich ein genaueres Bild vom gewünschten Produkt zu machen. Dabei sollte sich der Kunde jedoch nicht auf die Meinungen, welche auf der Shop-Seite kommuniziert werden, verlassen, sondern auch auf anderen Seiten die Erfahrungsberichte vergleichen, so die Verbraucherschützer. Häufen sich unter einem Produkt sowohl sehr positive wie auch sehr negative Bewertungen gleichermaßen könnte dies ein Hinweis auf betrügerische Machenschaften sein.
Auch ein Blick in die AGB lohne sich. Fake-Shops kopieren dort teilweise schlecht übersetzte Text hinein oder verwenden Geschäftsbedingungen anderer Seiten. Sollte dies der Fall sein rät der Verbraucherschutz NRW dazu, dort lieber nicht zu bestellen.
Was kann man tun wenn man Opfer eines Fake-Shops geworden ist?
Zunächst wird Kunden dazu geraten, Kontakt mit ihrer jeweiligen Bank aufzunehmen. Denn eine Zahlung kann oft wenige Stunden nach der Onlinebestellung noch rückgängig gemacht werden. Handelt es sich um eine Zahlung per Lastschrift, kann diese sogar nach bis zu acht Wochen von der Bank rückabgewickelt werden.
Dafür sei wichtig, dass der Kunde alle Belege sammelt. Dazu gehören Rechnung, E-Mails und ggf. ein Screenshot des Angebots. Da es sich dabei rechtlich um Betrug handele, kann im Anschluss auch Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden.