Kleine Regelkunde zum ESC
Berlin (dpa) - Der Eurovision Song Contest (ESC) ist zwar eine große Party, dennoch hat er klare und viele Regeln.
- Einen garantierten Startplatz im Finale haben traditionell die größten Eurovisions-Geldgeber Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien sowie der jeweilige Gastgeber beziehungsweise Titelverteidiger: in diesem Jahr Österreich.
- Beim Jubiläums-ESC 2015 gibt es allerdings eine Besonderheit: Ausnahmsweise darf Australien - bekannt für seine besonders treuen und engagierten Fans - teilnehmen. Das Land ist gleich für die Endrunde gesetzt worden. Sollte der Kandidat aus „Down Under“ auf Platz eins landen, wird die zuständige dortige Rundfunkanstalt im kommenden Jahr den Grand Prix als Mit-Veranstalter in einer europäischen Stadt zusammen mit einem Mitgliedsland der European Broadcasting Union (EBU) organisieren.
- Jeder Wettbewerbssong darf maximal drei Minuten lang sein. Die Sprache kann frei gewählt werden.
- Politische Botschaften etwa auf T-Shirts oder Bannern, per Handzeichen oder im Songtext sind verboten. Ebenso darf keine Werbung für Produkte oder Unternehmen gemacht werden.
- Bis zu sechs Menschen ab 16 Jahren, aber keine Tiere, dürfen auf der Bühne sein. Es wird live gesungen, die Musik kommt vom Band.
- Alle Teilnehmer-Länder dürfen im Finale ihre Punkte vergeben, auch diejenigen, die bereits in den Halbfinals ausgeschieden sind.
- Die Zuschauer können erst dann für ihren Favoriten anrufen oder eine SMS schicken, wenn alle Finalisten gesungen haben.
- Die Zuschauerwertung eines Landes wird jeweils mit der Wertung einer nationalen fünfköpfigen Fachjury 50:50 verrechnet.
- Der Sieger des Wettbewerbs steht gegen Mitternacht fest. Sollten mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl haben, dann gewinnt derjenige, der häufiger die Höchstwertung bekommen hat.