Landesmedienanstalten: 60 Minuten Werbung reichen
München (dpa) - Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen sich nach dem Willen der Landesmedienanstalten im Hörfunk mit 60 Minuten Werbung pro Tag begnügen.
Das habe die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten als Änderungsantrag für den nächsten Rundfunkstaatsvertrag beschlossen, sagte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, der dpa in München. Die Werbung solle zudem in nur einem der Sender pro Rundfunkanstalt platziert sein, gehe aus dem Beschluss vom 17. Januar hervor.
Nach BLM-Angaben entspricht diese Werbe-Obergrenze der derzeitigen Regelung im Norddeutschen Rundfunk (NDR). Mit Blick auf Werbe-Erhebungen von Nielsen Media Research verwies Schneider auf die schon bisher festgelegte zulässige Werbedauer pro Werktag bei den Sendeanstalten. Diese reiche von 60 Minuten im NDR bis 128 Minuten in Hessischem Rundfunk (HR) oder Bayerischem Rundfunk (BR).
Schneider und die Direktoren der Landesmedienanstalten würden sich demnach - anders als beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen - im Hörfunk mit einer Werbebeschränkung statt eines kompletten Werbeverzichts begnügen. „Die Werbebranche will die Hörfunkwerbung auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten“, sagte Schneider dazu. Das Fernsehen hingegen müsse sich aus seiner Sicht mit der Gebührenfinanzierung zufriedengeben.
Seit Jahren beklagen die bundesweit 14 Landesmedienanstalten - zuständig für Zulassung und Aufsicht des privaten Hörfunks und Fernsehens - die aus ihrer Sicht ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten sich mit den erhobenen Gebühren begnügen und nicht den Werbekuchen der Privatsender in Millionenhöhe anknabbern. „Es muss einen fairen Wettbewerb im dualen System geben“, betonte Schneider.