Zehn Jahre zuvor waren es dagegen nur 393 Minderjährige gewesen.
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben inzwischen ihre Landeshochschulgesetze dahingehend geändert, dass unter 18-Jährige in allen Belangen des Studiums voll rechtsfähig sind. Damit benötigen sie zum Beispiel für den Bibliotheksausweis oder die Anmeldung zu Prüfungen keine Unterschrift der Eltern mehr.
In Ländern ohne gesetzliche Regelung holen die meisten Hochschulen zu Beginn des Studiums eine Generaleinwilligung der Eltern ein, wenn der Studienanfänger noch unter 18 ist. Dieser Weg sei praktikabel und rechtssicher zugleich, erklärte die Hochschulrektorenkonferenz.