Uli Hoeneß muss nach Ostern in Haft

Da keine Seite Revision eingelegt hat, ist das Urteil nun rechtskräftig.

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München. Nach dem Verzicht von Uli Hoeneß und der Münchner Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel ist das Urteil gegen den langjährigen Präsidenten des FC Bayern von dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe rechtskräftig.

Schon in wenigen Wochen wird aus dem Mister Bayern München ein Häftling. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Hoeneß seine Strafe in rund sechs Wochen antreten muss. In etwa vier Wochen rechnet sie mit der schriftlichen Urteilsbegründung. „Dann werden wir die Vollstreckung einleiten“, sagte ein Sprecher.

Außerdem gehe ein Aufnahmeersuchen an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg, in der Hoeneß seine Strafe absitzen wird. Etwa zwei Wochen dauere es dann in der Regel noch, bis der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss. In Hoeneß’ Fall wäre es dann nach Ostern so weit.

Das Champions League-Finale am 24. Mai in Lissabon wird Hoeneß also voraussichtlich nicht mehr in Freiheit verfolgen können — die Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer schon gar nicht. „Es hängt aber alles davon ab, wie schnell wir die Akten bekommen“, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Juristisch ja. Er ist verurteilt, hat sein Urteil angenommen und wird ins Gefängnis gehen. Allerdings wurden in dem viertägigen Prozess zahlreiche Fragen aufgeworfen und nicht beantwortet. Unklar ist nach wie vor, wie genau die unglaublichen Summen von zeitweise mehr als 150 Millionen Euro auf das Schweizer Konto des Ex-Bayern-Bosses kamen.

Außerdem entdeckte die zuständige Steuerfahnderin zahlreiche Lücken in den kurzfristig zur Verfügung gestellten und rund 70 000 Seiten umfassenden Steuerunterlagen. Das Gericht nahm in seinem Urteil den für Hoeneß bestmöglichen Fall an. Wie viele Steuern er tatsächlich insgesamt hinterzogen hat, ist nach wie vor unklar.

Das ist unwahrscheinlich. Über eine mögliche Lockerung des Strafvollzugs entscheidet die JVA jeweils im Einzelfall. Allerdings gibt es eine gewisse Praxis: Demnach kann ein Häftling auf Aussetzung der Haft hoffen, wenn er zwei Drittel der Strafe abgesessen hat.

Frühestens 18 bis 21 Monate vor diesem Zeitpunkt beschließt die JVA gegebenenfalls einen offenen Vollzug. In dem Fall muss der Häftling dann nur noch zum Schlafen ins Gefängnis kommen. Als wahrscheinlich gilt aber, dass Hoeneß seine Strafe mit dem normalen, geschlossenen Regelvollzug beginnt und rund ein halbes Jahr hinter Gittern bleiben muss. Dann irgendwann erst setzen Vollzugslockerungen ein.

Hoeneß, der bislang in einem großzügigen Anwesen am Tegernsee wohnt, hat keinen Anspruch auf eine Einzelzelle, auch wenn er wohl eine bekommen wird. Sie ist zwischen acht und zehn Quadratmeter groß. Darin gibt es ein Bett, einen Schrank, einen Tisch, einen Stuhl und einen Nassbereich mit Waschbecken und separater Toilette. Gemeinschaftsduschen sind auf dem Flur. Jeder Häftling in Bayern ist zur Arbeit verpflichtet — es sei denn, es sprechen gesundheitliche Gründe dagegen.