GEZ-Fahnder bald arbeitslos?
Kaum eine Einrichtung ist so unbeliebt wie die Einzugszentrale. Das System könnte durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden.
Köln. Die Mitarbeiter stehen schon mal unangemeldet vor der Haustür, wiederholte Anschreiben empfindet so mancher als lästig. Regelmäßig löst die Gebühreneinzugs-Praktik der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Beschwerden aus, einige Fälle landen vor Gericht. Das Unternehmen von ZDF, den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem Deutschlandradio mit rund 1100 Beschäftigten kassiert die Gebühren von derzeit 42,5 Millionen Rundfunkteilnehmern.
Das bisherige System mit Haushaltskontrollen und "Inquisitorischem" werde immer weniger akzeptiert, sagte jüngst auch der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof. Jetzt könnte die GEZ vor einer Verkleinerung stehen, Einzelstimmen fordern sogar das komplette Aus. Hintergrund ist eine anstehende Gebührenreform. Am Mittwoch beraten die Ministerpräsidenten der Länder über eine allgemeine Haushaltsabgabe, die Anfang 2013 die - inzwischen als überholt geltende - Gerätegebühr ablösen könnte (s. Kasten).
Die Gerichte würden wohl aufatmen, wenn die Gebühr nicht mehr abhängig wäre von den gemeldeten Geräten. Wenn ein Nutzer ein Fernsehgerät hat, kostet das die maximale Höchstgebühr von derzeit 17,98 Euro im Monat. Radio alleine macht 5,76 Euro. Seit 2007 gilt die Gebührenpflicht auch für "neuartige Rundfunkgeräte" wie internetfähige Computer oder Handys. Die Einordnung im Einzelfall ist oft schwierig, zudem eine Gebühren-Befreiung unter bestimmten Gründen möglich ist und es nach Schätzungen eine hohe Zahl von "Schwarzsehern" oder "Schwarzhörern" gibt.
Mitunter kuriose Streitfälle ums Zahlen oder Nicht-Zahlen halten die Justiz auf Trab. Das Bundesverwaltungsgericht entschied kürzlich: Wird ein Behindertentransporter ausschließlich zur Beförderung von Behinderten genutzt, darf die GEZ keine Autoradio-Rundfunkgebühr einziehen. Im Saarland kamen Richter zum Schluss: Wird ein TV-Gerät oder Radio nie eingeschaltet wird, muss der Besitzer trotzdem an die GEZ zahlen.
In Wuppertal erhielt sogar eine Katze namens Lene einen Gebührenbescheid. In einer Kontrollmitteilung forderten die Gebühreneintreiber das vermisste Tier dazu auf, doch bitte ihre Rundfunkgeräte im elterlichen Haushalt anzumelden. Lenes Besitzer wunderte sich, wie die GEZ-Fahnder an den Namen seiner Katze gekommen waren. Hatte da ein Fahnder gelauscht, als er die Katze beim Namen rief, und geschlussfolgert, es handele sich um die Tochter? Die kuriose Auskunft aus der GEZ-Zentrale: Adressen würden auf dem freien Markt gekauft. Wenn jemand seine Katze bei einem Gewinnspiel anmelde, werde die eben bei professionellen Adressen-Anbietern als Mensch geführt.
Peinliche Patzer der GEZ machen ohnehin schnell die Runde, etwa wenn Adam Ries an die Anmeldung seiner Rundfunkgeräte erinnert wird - 450 Jahre zu spät, denn der bekannte Rechenmeister starb 1559.