Grenzenlos Geschenke shoppen: Diese Regeln gelten
Kehl (dpa/tmn) - Weihnachten rückt näher, und damit beginnt wieder die Suche nach passenden Geschenken. Im Internet finden Kunden hierfür ein riesiges Angebot. Beim Bestellen im EU-Ausland sollten aber einige Regeln beachtet werden.
Schuhe aus Italien oder Lavendelöl direkt aus Frankreich - bei der Suche nach Geschenken im Web überschreitet man schnell Ländergrenzen. Doch das Shoppen in den Niederlanden, Frankreich oder Spanien kann Ärger mit sich bringen. „Grundsätzlich sollte man sich klarmachen, dass es auch im Internet nichts umsonst gibt“, sagt Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl.
Ein Blick in das Impressum kann ein erster Hinweis auf die Seriosität des Händlers sein. „In der ganzen EU müssen Online-Händler ein Impressum vorhalten“, sagt Felix Braun, Leiter der eCommerce-Verbindungsstelle bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl. Dieses Impressum muss immer eine Postadresse sein. „Ist hier nur eine Postfachanschrift angegeben, sollte man lieber einen anderen Anbieter aufsuchen“, sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Bedenken sollte man beim EU-weiten Shoppen im Internet auch, dass dass noch weitere Kosten hinzukommen können. „Wenn ich in der EU einkaufen möchte, sollte ich darauf achten, ob es wirklich günstiger ist“, sagt Braun. Denn zum einen kommen noch Transportkosten hinzu. Und zum anderen können Wechselkurs-Gebühren anfallen, wenn man in einem Nicht-Euro-Land wie Großbritannien bestellt. „Dann kann auch das Bezahlen teurer werden“, warnt Krieger.
Auf die Arten der Bezahlung sollten Kunden ebenfalls achten. „Bei der Bezahlung ist es stets von Vorteil, wenn der Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift erfolgen kann“, sagt Bradler. Dann kann der Kunde die Ware nämlich nach Erhalt bezahlen und läuft nicht Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden. Sicher ist in diesem Fall die Kreditkarte. Wird hier Schindluder getrieben, kann der Karteninhaber innerhalb von sechs Wochen Abbuchungen rückgängig machen. „Dasselbe gilt für Lastschriftverfahren.“
Und wenn dann doch etwas schief geht? Rechtlich gesehen kommt beim Internet-Shoppen in der EU das Recht des Landes des Verbrauchers zum Zuge. Eindeutig ist das zumindest dann, wenn etwa ein niederländischer Internetanbieter seine Seite auf Deutsch betreibt. Dann ist er auch auf deutsche Kunden ausgerichtet. Es gilt also etwa eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, in denen Verbraucher in Deutschland Ware ohne Grund zurückgegeben können. Wer aber auf einer französischsprachigen Seite bestellt, hat dafür nur 7 Tage Zeit. Denn dann gilt das französische Recht. Diese 7 Tage Widerrufsfrist sind EU-weit mindestens zu gewähren.
Bei den Kosten für die Rücksendung gilt unterschiedliches Recht, was vermeintliche Auslandsschnäppchen verteuern kann. In Deutschland übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung, wenn die Ware mehr als 40 Euro kostet. In anderen Ländern muss die Rücksendung grundsätzlich der Verbraucher zahlen. Wichtig ist hierbei: Einem Verbraucher, der einen Vertrag widerrufen möchte, dürfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden, nur die der Rücksendung, entschied der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen: C-511/08).
Die Gewährleistungsregeln sind wiederum in allen EU-Ländern gleich. Ist eine Ware beschädigt, muss der Verkäufer sie zunächst nachbessern oder ersetzen. Kann er das nicht, muss er den Preis zurückerstatten. Dabei gilt bei Neuware eine Frist von zwei Jahren für die Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten wird angenommen, dass der Schaden schon bei der Lieferung bestand. Danach muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand.