Hund, Katze, Lama: Streit um Tiere in Mietwohnungen
Darf ein Vermieter tierische Mitbewohner generell verbieten? Darüber verhandelt heute der Bundesgerichtshof. Viele kuriose Fälle.
Recklinghausen/Essen. Man kann sich die Szene so vorstellen: Der Mann vom Mieterschutzbund sitzt in der Küche einer kleinen Wohnung in Mülheim an der Ruhr — und neben ihm steht ein Lama und schaut ihn an. Darf das sein? Streitereien um Tiere in Mietwohnungen beschäftigen immer wieder die Gerichte — am Mittwoch könnte ein Grundsatzurteil gesprochen werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt darüber, ob ein generelles Verbot von Katzen und Hunden in Mietverträgen zulässig ist.
„Es ist schon manchmal erstaunlich, was sich die Leute alles in ihren Wohnungen halten“, sagt Claus Deese, Vorstand des Mieterschutzbundes in Recklinghausen. Er saß mit dem Lama in der Küche. Das Tier aß übrigens Pizza. „Wenn in einem Mietvertrag nichts Genaues zur Tierhaltung steht, muss der Mieter keine Extra-Genehmigung einholen“, sagt Deese. Das gelte auch für exotische Tiere. Schwierig werde es jedoch, wenn sich andere Hausbewohner beschwerten — aus Ekel oder Furcht.
Vor dem BGH allerdings geht es nur um einen kleinen Mischlingshund in einer Wohnung in Gelsenkirchen — und um eine Klausel im Mietvertrag, die generell Hunde und Katzen verbietet. Eine solche Bestimmung könnte unzulässig sein. Ein Amtsgericht hatte für den Vermieter entschieden, das Landgericht für den Mieter, jetzt ist der Fall vor dem BGH. Mieteranwalt Hans-Eike Keller wagt keine Prognose, sagt aber, dass der zehnjährige Sohn seiner Mandanten eine psychische Störung habe und ihm die Trennung von dem Tier schwerfalle. Das könnte zu einer besonderen Bewertung im Einzelfall führen. Ob der BGH gleich am Mittwoch ein Urteil verkündet, ist noch nicht klar.
Wie der Streit vor dem BGH ausgeht, möchte Deese vom Mieterschutzbund ebenfalls nicht vorhersagen. BGH-Urteile seien „nicht vorhersehbar und auch nicht immer nachvollziehbar“.
Wenn sich Mieter und Vermieter wegen Tieren zanken, dann meistens wegen Hunden und Katzen, sagt Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus & Grund in Essen und damit Vertreter der Hauseigentümer. Ein Vermieter könne in den Vertrag schreiben, dass er Hunde in der Wohnung verbietet, sagt Deese. Er müsse sich dafür nicht einmal rechtfertigen.
Auch Katzen-Streitereien können vor Gericht landen. Haarig wird es, wenn ein Vermieter Katzen erlaubt, dann aber Mieter mit einer heftigen Allergie ins selbe Haus einziehen. Ein Gericht müsse dann entscheiden, welches Interesse höher einzuschätzen ist — und das sei in den meisten Fällen sicherlich die Gesundheit, sagt Deese.
Ein pauschales Tierverbot dürfe nicht in Mietverträgen stehen. „Alles, was in Aquarien, Terrarien und Käfigen kreucht, fleucht und schwimmt, darf in Wohnungen gehalten werden — auch gegen den Willen des Vermieters“, sagt Deese. Weskamp erinnert sich an den Fall einer sehr giftigen Schlange, die ein Mann aus Mülheim gekauft hatte. Das Tier entwischte, und das halbe Haus musste abgerissen werden, um sie wiederzufinden; der Schadensbetrag war sechsstellig.
Und Deese erinnert sich an einen Fall, ebenfalls in Mülheim, bei dem ein Mieter zwölf Frettchen besaß. „Die ganze Hütte hat gestunken, ich bin rückwärts wieder raus“, sagt Deese. Der Vermieter konnte dem Mann die Frettchen nicht verbieten, ihn aber auffordern, gründlich sauber zu machen. Das Lama übrigens blieb nicht in der Wohnung: Die Mieter brachten es auf einer Wiese unter.