Kassenpatient will die Gesundheitskarte kippen
Das Sozialgericht Düsseldorf entscheidet über den „gläsernen Patienten“.
Solingen/Düsseldorf. Die elektronische Gesundheitskarte - eigentlich sollte sie schon 2006 eingeführt sein. Doch trotz Testläufen ist das milliardenschwere Projekt noch immer nicht auf den Weg gebracht. Ärzte sträuben sich, den Verwaltungsaufwand zu stemmen und möchten sich nicht in die Praxen hereinschauen lassen. Patienten sorgen sich darum, dass ihre Gesundheitsdaten in falsche Hände fallen können.
Am Donnerstag beginnt nun vor dem Sozialgericht Düsseldorf der bundesweit erste Prozess, in dem sich ein Krankenversicherter gegen die elektronische Gesundheitskarte wehrt. Es ist ein Mann aus Wuppertal, gesetzlich versichert bei der Bergischen Krankenkasse in Solingen.
Diese hatte ihm 2009 eine solche Karte zugeschickt. Der Versicherte weigerte sich jedoch, dem Bescheid der Kasse, diese Karte zu benutzen, Folge zu leisten. Der Widerspruch bei der Kasse blieb erfolglos, nun muss sich das Gericht mit seiner Klage befassen.
Vertreten wird der Kläger durch den Hamburger Rechtsanwalt Jan Kuhlmann, der die Klage so begründet: Auf der Karte seien Daten gespeichert, die die Teilnahme von Versicherten an "Disease Management Programmen" belegen - und so auch Auskunft geben, ob der Versicherte wegen chronischer Krankheiten, etwa Diabetes, behandelt wird.
Daten, die durchaus Begehrlichkeiten wecken können, wie Martin Grauduszus, Chef der "Freien Ärzteschaft" betont: "Versicherungen oder potenzielle Arbeitgeber könnten ein großers Interesse daran haben." Der Erkrather Allgemeinmediziner befürchtet: Sei das Datennetzwerk erst einmal installiert, würden Datendiebe trotz größter Sicherungsvorkehrungen an die sensiblen Informationen gelangen. Grauduszus: "Wenn in meiner Praxis ein neuer Router installiert wird, habe ich doch gar keine Kontrolle darüber, was da vielleicht noch eingebaut wird."
Rechtsanwalt Kuhlmann hofft nun, dass sich das Sozialgericht seinen Argumenten anschließt. Teilt das Gericht die Bedenken, dass wichtige Datenschutzrechte gefährdet sind, kann es das Verfahren aussetzen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Weist das Gericht die Klage ab, bleibt nur der Weg durch die Gerichtsinstanzen.