Kippt Gericht das Verbot der E-Zigarette?

NRW-Gesundheitsministerium bewertet die Rauch-Alternative als Arzneimittel. Das wird vom OVG Münster beanstandet.

Münster/Düsseldorf. Ein E-Zigaretten-Hersteller will vor Gericht die Einstufung des umstrittenen Produkts als Genussmittel erstreiten. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster legte das Unternehmen Beschwerde ein, nachdem es im Januar mit seiner Klage gegen das NRW-Gesundheitsministerium erstinstanzlich unterlegen war. Das Ministerium bewertet — wie die Bundesregierung — die E-Zigarette als Arzneimittel, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf.

Der Hersteller teilte nun mit, er habe in dem Eilverfahren vor dem OVG einen Erfolg erzielt. Ein Gerichtssprecher stellte am Mittwoch klar: „Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Das ist nur ein rechtlicher Hinweis, wie er in anderen Verfahren auch erfolgt.“

Das Gericht habe in einem rechtlichen Hinweis „beanstandet“, dass das NRW-Ministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel bewerte, teilte der klagende Produzent mit. Das Gericht lehnte eine inhaltliche Stellungnahme in dem noch laufenden Verfahren ab. Die „Richtung“ dessen, was die Firma in ihrer Mitteilung veröffentlicht habe, stimme. Es könne aber nicht die Rede davon sein, dass die Firma schon gewonnen hätte, sagte ein Sprecher. Einen Beschluss in dem Eilverfahren will das OVG in den kommenden Wochen verkünden.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) war unter Beschuss geraten, als sie Ende 2011 vor E-Zigaretten warnte und Handel und Verkauf ohne eine Zulassung für illegal erklärte. Im Januar entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Steffens dürfe weiter vor den gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette warnen, die rechtliche Einstufung als Arzneimittel sei vertretbar. Dagegen legte der Hersteller Beschwerde beim OVG ein.

E-Zigaretten werden auch von der Bundesregierung als Arzneimittel eingestuft. Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten dürften deshalb nicht ohne entsprechende arzneimittelrechtliche Zulassung verkauft werden. In mehreren Razzien hat die Polizei bereits große Mengen nikotinhaltiger „Liquids“ beschlagnahmt.