Klinik-Skandal: 15 Monate Haft für Ex-Chefarzt
Pier wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Mönchengladbach. Das Landgericht Mönchengladbach hat am Freitag den früheren Eigentümer und Chefarzt des Klinikums Wegberg, Dr. Arnold Pier, zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Ärzte wurden freigesprochen. Die Kammer unter Vorsitzendem Richter Lothar Beckers sah es als erwiesen an, dass sich Pier einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hatte - weil er die Operationswunden der später verstorbene Patientin Margarete W. mehrfach mit Zitronensaft behandelt, die Frau aber zuvor darüber nicht aufgeklärt hatte.
"Es kann für die Kammer keinen Zweifel geben, dass die Verwendung von Zitronensaft einen Kunstfehler darstellt", betonte Richter Beckers in der Urteilsbegründung. Über diese "originelle Vorgehensweise", die nach Wissen des Gerichts an keinem anderen Krankenhaus praktiziert wird und die "Experiment-Charakter" habe, hätte Pier seine Patientin ausführlich informieren müssen.
Weil diese Information aber unterblieb, sei die sowieso nur zögernd erfolgte Einwilligung der Patientin in die bevorstehende Operation "insgesamt unwirksam" gewesen.
Entsprechend der langjährigen und gängigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt aber eine ohne Einwilligung des Patienten erfolgte Operation eine Körperverletzung dar - "auch dann, wenn die Operation wie bei Margarete W. auf einwandfreie Art und Weise erfolgte", betonte Richter Beckers.
Daher sei es auch letztlich unerheblich, ob die Verwendung des Zitronensaftes zum Tod der Patientin führte oder nicht, sagte Beckers: Entscheidend sei vielmehr, dass die Frau an den Folgen einer Operation starb, zu der sie keine Einwilligung gegeben hatte. Dies habe Staatsanwalt Bräler in seinem Plädoyer bereits ausführlich und völlig zutreffend geschildert.
Für den ehemaligen Chefarzt Dr. Pier, der den Urteilsspruch mit regungsloser Miene verfolgt hatte, ist das Verfahren jedoch noch längst nicht beendet: Er muss sich ab Anfang Februar in einem weiteren Prozess verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Pier vor, für den Tod von sieben Patienten und für mehr als 60 Fälle von Körperverletzung verantwortlich zu sein.
Sollte es auch in diesen Fällen zu einer oder mehreren Verurteilungen kommen, wird das Gericht eine Gesamtstrafe bilden, in die dann auch die gestrige Verurteilung zu 15 Monaten Haft einfließen wird. Sollte eine solche Gesamtstrafe gebildet werden, ist es möglich, dass diese dann zwei Jahre Haft übersteigt und somit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.