Kollegen erdrosselt und zerstückelt - lebenslange Haft
München. Er erdrosselte seinen 35 Jahre alten Kollegen mit einer Hundeleine und zerstückelte die Leiche in der Badewanne. Das Motiv: Habgier. Wegen Raubmordes verurteilte das Münchner Schwurgericht einen 40 Jahre alten Koch am Freitag zu lebenslanger Haft.
Im Wagen des Opfers war der Täter mit einigen Wertsachen geflüchtet.
Die Leichenteile warf er in Bayern und in Tschechien unter anderem in die Isar. Bis heute sind Kopf und Beine des Getöteten verschwunden. Anfang Februar 2009 wurde der Täter in Österreich gefasst. Von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sah das Gericht entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ein Geständnis abgelegt. Er war als Wirt dreimal gescheitert und hoch verschuldet. Dies war laut Urteil der Hintergrund des Verbrechens. Seine Absicht sei gewesen, notfalls auch mit Gewalt an Geld zu kommen.
Als der ehemalige Kollege ihm die Unterstützung verweigerte und ihm kurzzeitig den Rücken kehrte, schlug ihm der Angeklagte laut Urteil eine Hantel auf den Hinterkopf und drängte ihn in dessen Wohnung aufs Bett, wo er ihm im Januar 2009 die Hundeleine um den Hals legte und "mit aller Kraft minutenlang zuzog".
Am folgenden Tag habe der Angeklagte Teppichmesser und eine Säge gekauft und die Leiche zerteilt.
Zunächst hatte der 40-Jährige als Motiv angegeben, von seinem Kollegen sexuell belästigt worden zu sein. Erst nach mehreren Korrekturen seiner Aussage gab er im Beisein der Eltern und Brüder des Getöteten zu, dass dieser ihm keinerlei Anlass zu der Tat gegeben habe.
Dieses Eingeständnis habe das Schwurgericht bewogen, von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. Dem Angeklagten ist damit eine bedingte Haftentlassung nach 15 Jahren nicht verbaut.