Lange Haftstrafe für Geiselnehmer von Ingolstadt
Ingolstadt (dpa) - Für die spektakuläre Geiselnahme im Rathaus von Ingolstadt muss der Täter acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Ingolstadt sah es am Montag als erwiesen an, dass der 25-Jährige im Sommer 2013 zwei Frauen und zwei Männer stundenlang als Geiseln in seiner Gewalt hielt. Einem der Opfer hatte der Mann zuvor jahrelang nachgestellt.
Die Richter billigten dem Täter zwar eine Persönlichkeitsstörung zu und beriefen sich dabei auf zwei psychiatrische Gutachten. Während der Geiselnahme sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aber nicht beeinträchtigt gewesen. Eine Einweisung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik kam für die Strafkammer daher nicht infrage. Es liege keine verminderte Schuldfähigkeit vor.
Allerdings kommt der Täter nach Verbüßung der Haft unter Führungsaufsicht. Er darf das von ihm jahrelang verfolgte Hauptopfer der Geiselnahme nicht mehr sehen und muss sich dann regelmäßig bei den Behörden melden. Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß gut zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre und sechs Monate Haft beantragt hatte. Der Verteidiger hatte auf sechseinhalb Jahre Gefängnis plädiert.
Das Geiseldrama war am Abend des 19. August 2013 nach stundenlangem Nervenkrieg von einem Sondereinsatzkommando beendet worden: Die Polizisten befreiten die Geiseln und schossen den mit einem Messer und einer Spielzeugpistole bewaffneten Täter nieder.
In seiner über einstündigen Urteilsbegründung schilderte der Vorsitzende Richter zunächst die schwierige Kindheit des Angeklagten in einer total zerrütteten Familie. Danach ging er auf die jahrelangen Nachstellungen des Angeklagten gegenüber dem Hauptopfer der Geiselnahme ein. Wegen dieses Stalkings und Hausfriedensbruchs war der Täter nur drei Wochen vor dem Geiseldrama zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden.
Auch den Ablauf der Geiselnahme gab der Vorsitzende fast minuziös wieder. Er erinnerte daran, dass der 25-Jährige den Opfern die Spielzeugpistole an die Schläfe hielt und einen „Showdown“, so wörtlich, ankündigte. Zum 3. Bürgermeister von Ingolstadt, Sepp Mißlbeck, - eine der Geiseln - sagte er: „Alter Mann, du bist der erste mit einer Kugel im Kopf.“
Als Hauptmotiv sieht das Gericht die Verbitterung des Angeklagten über Hausverbote in einem Obdachlosenheim, wo der 25-Jährige zeitweise wohnte, und im Rathaus, wo das Stalkingopfer arbeitete. Auch habe er ein Entschuldigungsschreiben der Stadt für ihm angeblich zugefügtes Leid erzwingen wollen, das die Behörden nicht verhindert hätten. So behauptete der Täter im Prozess, er sei als Kind von seinem Vater sexuell missbraucht und dieser dafür nicht zur Rechenschaft gezogen worden.
Als strafmildernd wertete das Gericht, dass es sich bei der Pistole nur um eine Attrappe einer echten Waffe handelte und dass der Täter in „katastrophalen Verhältnissen“ aufwuchs. Zudem habe er zwei Opfer während der Geiselnahme gehen lassen. Strafverschärfend wirkte sich für die Richter das planmäßige Vorgehen bei der Tat aus. „Die Geiseln hatten Todesangst“, so der Vorsitzende. Außerdem sei der Täter neben der Spielzeugpistole mit einem Messer bewaffnet gewesen und vorbestraft. Die Höchststrafe bei Geiselnahmen liegt bei 15 Jahren. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass der Verurteilte bei einer erneuten schweren Straftat nach der Haft mit einer Gefängnisstrafe samt Sicherungsverwahrung rechnen müsse.
Der Staatsanwalt ließ offen, ob er in Revision gehen wird. Die Verteidigung deutete hingegen an, das Urteil zu akzeptieren. Die Entscheidung liege aber bei seinem Mandanten, so der Anwalt. Während der Urteilsverkündung hatte der sichtlich nervös wirkende Täter immer wieder mit seiner Mütze gespielt. Mehrfach grinste er verlegen.