Lebenslange Haft für „Ehrenmord“ an Arzu Ö.
Detmold (dpa) - Für den Mord an der jungen Kurdin Arzu Ö. muss einer ihrer Brüder mit lebenslanger Haft büßen. Das Landgericht Detmold verurteilte am Mittwoch den 22-jährigen Osman, der im Prozess die tödlichen Schüsse gestanden hatte.
Richter Michael Reineke sprach von einem „Ehrenmord“.
Gegen die Geschwister Sirin (27) und Kirer (25) verhängte das Gericht Haftstrafen von zehn Jahren wegen Geiselnahme sowie Beihilfe zum Mord. Die Brüder Elvis (21) und Kemal (24) sollen wegen Geiselnahme für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis (Az.: 4 Ks 31 Js 1086/11-10/12).
Die Geschwister hatten eingeräumt, die 18-jährige Arzu im November vergangenen Jahres entführt zu haben. Die Tötung sei aber nicht geplant gewesen. Man habe sie nur zur Familie zurückholen wollen.
Hintergrund war nach Ansicht des Gerichts die Beziehung Arzus zu einem deutschen Bäckergesellen. „Ein kleines Mädchen, das glücklich werden wollte. Das wollte die Familie aber nicht dulden.“ Die Menschen, die hier lebten, müssten sich nach den herrschenden Wertvorstellungen richten, nicht nach denen ihres Herkunftlandes, stellten die Richter klar.
Die Anklage hatte unterstrichen, dass die jesidische Familie diese Verbindung nicht hinnehmen wollte. Jesiden dürfen streng genommen keine Beziehungen außerhalb der Glaubensgemeinschaft haben. Arzu war mehrmals von der Familie, besonders von Osman verprügelt worden. Daraufhin war sie im September 2011 ins Frauenhaus geflohen und hatte Bruder und Vater angezeigt. Richter Reineke: „Das war fast schon ihr Todesurteil.“
Die Geschwister hatten Arzu in der Nacht zum 1. November 2011 gewaltsam aus der Wohnung ihres Freundes entführt. Dann fuhren die zwei Brüder Kemal und Elvis nach Hause. Die drei anderen - Sirin, Kirer und Osman - fuhren mit Arzu im Auto über Hamburg in Richtung Lübeck. Bei einer Rast sei es zu zwei tödlichen Kopfschüssen gekommen, hatten die Geschwister ausgesagt. Die Leiche brachten sie an den Rand eines Golfplatzes bei Großensee in Schleswig-Holstein. Dort wurde sie erst Mitte Januar gefunden.
Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hatte nicht nur für Osman eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert, sondern auch für Sirin und Kirer. Auch für Kemal und Elvis hatte der Ankläger höhere Strafen verlangt, nämlich elf und elfeinhalb Jahre wegen Geiselnahme mit Todesfolge. Die Verteidiger plädierten für Strafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und elf Jahren. Die Anwälte von Elvis, Kirer und Osman wollen das Urteil mit Revision anfechten. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil zunächst prüfen.
Vor dem Gerichtsgebäude warnten die Menschenrechtsorganisationen Terre des Femmes und Peri davor, sogenannte Ehrenmorde mit Verweis auf andere Kulturen zu relativieren. Es dürfe keine Toleranz in Fällen von Gewalt und Willkür geben. Die Terre-des-Femmes-Vorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk dankte dem Gericht für „die klaren Worte“.