Lebenslange Haft für Mord an Zweijährigem
Für den grausamen Mord am zweijährigen Kind seiner Lebensgefährtin hat das Landgericht Bielefeld einen 25- Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den kleinen Jungen zunächst auf dem Wickeltisch missbraucht hatte.
Bielefeld. Für den grausamen Mord am zweijährigen Kind seiner Lebensgefährtin hat das Landgericht Bielefeld einen 25- Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den kleinen Jungen zunächst auf dem Wickeltisch missbraucht hatte.
Später habe er ihn vor dem Haus in Minden mit Wucht auf Steine geworfen, um den Missbrauch zu verdecken. Der Mann selbst hatte angegeben, der Junge sei vom Wickeltisch gefallen. Die Vorsitzende Richterin Jutta Albert sprach bei der Urteilsverkündung am Donnerstag von einer besonders "widerwärtigen Tat".
Lückenlos rekonstruierte das Gericht den Tathergang. Demnach war der 25-Jährige Mitte April mit dem Sohn seiner Lebensgefährtin allein zu Hause. Als der Junge gewickelt werden musste, missbrauchte der Mann den Jungen und schlug ihn mehrmals auf den Hinterkopf.
Weil er die Verletzungen vor der Mutter des Kindes verheimlichen wollte, warf er den Jungen am Tatabend mit roher Gewalt auf die Steinplatten vor dem eigenen Haus in Minden. Das Kind erlitt schwere Schädel- und Hirnverletzungen und starb einige Tage später im Krankenhaus.
Die Familie hatte vor der Tat seit einigen Monaten Erziehungshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen. Die Stadt Minden teilte damals mit, es habe keine Anzeichen von Gewalt gegeben. Auch die Kindesmutter hatte nach eigenen Angaben kein auffälliges Verhalten ihres Lebensgefährten bemerkt. Der Erntehelfer und Saisonarbeiter lebte erst wenige Wochen bei der Familie.
"Der Angeklagte hat das Vertrauen von Mutter und Kind auf das Widerwärtigste ausgenutzt", sagte die Richterin. Sie empfinde Entsetzen, Unverständnis, Trauer und Hilflosigkeit angesichts einer solchen Tat.
Der Angeklagte, der nach Ansicht der Gutachter zur Tatzeit vollkommen schuldfähig war, wirkte auch am letzten Verhandlungstag emotionslos und zeigte keine Gefühlsregungen.
Er hatte bereits während der ersten polizeilichen Ermittlungen zum Mordfall ein umfassendes Geständnis abgelegt, dieses aber vor Gericht deutlich relativiert.