Meschede: Mönch verging sich an 19 Heimkindern
Missbrauch: Fälle aus den 1970er Jahren sind möglicherweise schon verjährt.
Meschede. Nach der Selbstanzeige eines Benediktinermönches der Abtei Königsmünster aus dem sauerländischen Meschede prüft die Staatsanwaltschaft derzeit, ob die Taten noch angeklagt werden können. In seiner Anzeige habe der heute 59-Jährige insgesamt 19Opfer benannt, an denen er sich seit Ende der 70er Jahre vergangen hatte, sagte Oberstaatsanwalt Josef Hempelmann gestern. Zunächst hatte der aus dem Raum Hagen stammende Mann als Sozialarbeiter Heimkinder betreut. "Mitte der 80er Jahre ging er dann ins Kloster nach Meschede", so Hempelmann. Dort habe er unter anderem Ferienfreizeiten organisiert und durchgeführt.
In der Anzeige habe der Mönch neben den Namen der Opfer auch Tatzeiten und Tatorte genannt. "Das ist nach zum Teil mehr als drei Jahrzehnten natürlich sehr vage", sagte Hempelmann. Die Übergriffe reichen nach Auskunft von Hempelmann von leichten Vorwürfen bis zu Taten, die nach heute geltendem Recht als Geschlechtsverkehr gewertet würden. Ob sich der 59-Jährige vor Gericht verantworten muss, sei aber noch völlig unklar. Die Prüfung der Verjährung sei nicht einfach. "Das wird bestimmt noch bis Ende des Monats dauern", sagte Hempelmann.
Die Opfer wollen die Ermittler befragen, wenn die Taten nicht verjährt sind. Aufgefallen waren die Übergriffe bereits im Jahr 2000. Die Abtei und die Eltern eines der Opfer hatten nach Auskunft der Benediktiner damals aber auf eine Anzeige verzichtet. Der Mönch war in ein Kloster ins deutschsprachige Ausland geschickt worden. Dort habe er sich einer mehrjährigen Therapie unterzogen, teilte die Abtei mit.