Münchner Grafikerin hat Urheberrecht am "Tatort"-Vorspann
München. In Ausstrahlungen der TV-Kriminalserie "Tatort" muss künftig der Name der Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa als Urheberin des wohl bekanntesten Fernseh-Vorspanns genannt werden.
Die 21. Zivilkammer des Münchner Landgerichts hat nach Angaben vom Donnerstag das Urheberrecht der Künstlerin an dem Vorspann mit dem Auge im Fadenkreuz und den Beinen des davon laufenden Täters bestätigt und ihr Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung zugesprochen (Az.: 21 O 11590/09).
Ziel der Grafikerin ist eine Nachvergütung, sie hat seinerzeit eine einmalige Bezahlung von umgerechnet etwa 1 300 Euro erhalten. Der "Tatort" wurde ein Dauererfolg mit derzeit nahezu täglichen Wiederholungen von Folgen in der ARD und dem ORF.
Über die Höhe eines finanziellen Nachschlags wird gesondert entschieden, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Beklagte waren die ARD-Sender Bayerischer Rundfunk (BR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR).
Die Grafikerin hat nach ihrer Darstellung den Vorspann entwickelt und gestaltet. Diese Leistung sei viel zu gering vergütet worden angesichts mutmaßlicher Millionen-Einkünfte der ARD aus der Ausstrahlung der Serie. An deren Erfolg habe ihre künstlerische Leistung maßgeblichen Anteil. Laut BR hat eine Produktionsfirma den Vorspann im Auftrag des Senders gefertigt. Der Beitrag der Klägerin sei "untergeordnet" gewesen.
Das Gericht hörte dazu zahlreiche Zeugen, darunter den Schauspieler, dessen Augen und Beine in dem Vorspann gezeigt werden. Er konnte sich noch gut daran erinnern, damals auf Geheiß der Grafikerin immer wieder über den damaligen Flughafen Riem gerannt zu sein, bis sie mit der Szene zufrieden war.
Die Zivilkammer ist überzeugt, dass Böttrich-Merdjanowa den Vorspann entwickelt und maßgeblich filmisch umgesetzt hat. Wenn ihr Name als Urheberin künftig nicht genannt wird, droht den Sendern ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.