Klage gegen Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen
Köln (dpa). Das Arbeitsgericht Köln hat am Donnerstag eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei.
In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Der 50-jährige Architekt, dem von der Stadt Köln gekündigt worden war, hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil sie mit mangelnder Körperhygiene begründet worden war. Dies sei unwahr und verletze seine Menschenwürde. „Ich empfinde das als absolut erniedrigend unter gebildeten Menschen“, sagte er.
Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um die Kündigung unwirksam zu machen. So etwas sei nur in Fällen von schwerer Diskriminierung denkbar. Die Stadt Köln hatte dem Mann in dem Verfahren einen Vergleich angeboten. Sie wollte die Begründung streichen und ihm noch für vier Monate sein Gehalt zahlen. Der 50-Jährige lehnte dies jedoch ab. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um seine Würde, sagte er. Die Leiterin der Denkmalbehörde, die ihm Schweißgeruch und schmutzige Hände nachgesagt hatte, solle sich dafür entschuldigen, forderte er.