Seit Donnerstag befasst sich auch derBundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit ihnen, weil der Urheber desMaterials Schadenersatz verlangt.
Um diese Ansprüche geltend machenzu können, verlangt er von einem TV-Nachrichtensender und einemInternetportal Auskunft darüber, welche Werbeerlöse damit erzieltwurden. Beide hatten die Video-Aufnahmen in Juni 2007 - rund vierJahre nach dem Tod von Möllemann - gezeigt.
Der Kläger war 2003 mitdem FDP-Politiker an Bord eines Sportflugzeugs gewesen und hattedessen Todessprung mit der Kamera aufgezeichnet.