OLG eingeschaltet Kündigung von Rostocks Ex-Intendant Latchinian unwirksam

Rostock (dpa) - Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Rostock kam nicht mehr überraschend: Es erklärte die im Juni 2016 ausgesprochene Kündigung des ehemaligen Intendanten des Rostocker Volkstheaters, Sewan Latchinian, am Donnerstag für unwirksam.

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Latchinian war von der Volkstheater Rostock GmbH (VTR) unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht und öffentlicher Kritik an der geplanten Umstrukturierung des Theaters gekündigt worden. Schon vor dem Landgericht Rostock hatte er erfolgreich gegen die Kündigung geklagt. Öffentliche Äußerungen seien vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, urteilte das Gericht im Dezember 2016. Der Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht rechtfertige nicht die Kündigung. Dieser Meinung schloss sich das OLG nun an.

„Ich bin natürlich dankbar über das gerechte Urteil“, sagte Latchinian der Deutschen Presse-Agentur. Es sei nun zum zweiten Mal geklärt, dass die Stadt und das VTR mit den Entlassungen Unrecht begangen haben. Es gebe neben dem lachenden allerdings auch ein weinendes Auge. Sein Ruf und seine Gesundheit seien geschädigt, was durch das OLG-Urteil nicht wieder gut gemacht werden könne, sagte er.

Auch das Volkstheater habe massive Verluste an „wunderbaren Künstlern“ erlitten, „die im Zusammenhang mit meiner ungerechten Entlassung auch zu Unrecht entlassen wurden“. Latchinian hoffe, dass Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos), die VTR-Aufsichtsratsvorsitzende Sybille Bachmann und der Intendant Joachim Kümmritz „vernünftig und hanseatisch“ mit diesen Urteilen umgehen werden.

Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hatte zwar keine Berufung zugelassen, weil dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei. Allerdings kann innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Einen solchen Schritt bezeichnete Latchinian als „unvernünftig und nicht hanseatisch“.

Wie in Arbeitsprozessen üblich geht es Beobachtern zufolge nun um eine Abfindung. „Ich bin immer daran interessiert gewesen, dass das Volkstheater in besten Händen ist und dass es aus der Krise kommt. Um Abfindung und Geld ist es mir dabei immer kaum gegangen“, sagte er.

Bachmann zeigte sich enttäuscht darüber, dass das OLG vor seinem Urteil die beteiligten Parteien nicht zu einer Anhörung geladen habe. Es sei bedauerlich, dass das Verfahren im Schriftsatz-Verkehr geführt wurde. Es liege nun an der Stadt Rostock als VTR-Gesellschafterin, über den Gang nach Karlsruhe zu entscheiden.

Latchinian hatte 2014 seine Stelle in Rostock angetreten und stets für den Erhalt der vier Sparten am Volkstheater und die finanzielle Ausstattung gestritten. Die Kritik fand ihren Höhepunkt in einem Vergleich der Theaterpolitik mit den Zerstörungen der Terrormiliz IS. Dies führte zu seiner ersten Kündigung im März 2015. Diese wurde im Mai nach Protesten wieder zurückgenommen, bis im Juni vergangenen Jahres die zweite Kündigung ausgesprochen wurde.